In seinem Plädoyer versuchte der Verteidiger noch einmal, den Unfall auf der A 71 bei Poppenhausen, der im April 2006 so tragisch endete, anders darzustellen als Sachverständiger und Zeugen. Sein Mandant, der 56-jährige Kraftfahrer aus Brandenburg, habe nicht genug Zeit gehabt, um zu bremsen. Er habe folglich keine Schuld am Tod des 66-jährigen Motorradfahrers. Das Schöffengericht aber schloss sich der Überzeugung des Staatsanwaltes an und verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 1750 Euro.
SCHWEINFURT