Johannes Lang, von der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, erläuterte in der jüngsten Gemeinderatssitzung die aktuellen Vorgaben nach der Reform der Grundsteuer. Alle bisherigen Grundsteuerbescheide und die Hebesätze seien zum 31. Dezember 2024 hinfällig und entfallen.
Zum 1. Januar 2025 seien von der Gemeinde neue Hebesätze festzulegen und zugehörige Grundsteuerbescheide zu erstellen. Dabei sei zu beachten, dass die bisherigen Grundsteuereinnahmen der Gemeinde beibehalten werden, also aufkommensneutral bleiben.
Eine Feststellung der Aufkommensneutralität der Grundsteuer gestaltet sich allerdings laut Lang schwierig, da bei der Grundsteuer A bisher ein Viertel der Anträge auf Bescheid über den Grundsteuermesswert von den Finanzämtern noch nicht bearbeitet oder noch nicht abgegeben wurde. Bei der Grundsteuer B liegt dieser Wert sogar bei 30 Prozent.
Jährlich prüfen
So kam nach einigen Diskussionen zu der einhelligen Meinung, die Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Flächen) bei 320 Prozent zu belassen. Die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) um 60 Punkte auf 250 Prozent zu senken. Aufgrund der zu erwarteten Berichtigungen sind die Hebesätze aber jährlich zu prüfen.
Gemeinderat Manfred Barth brachte es auf den Punkt: "Es ist schade, dass wir hier und heute zu Entscheidungen gezwungen werden, die wir sehr wahrscheinlich im nächsten Jahr wieder korrigieren müssen." Der zugehörige Beschluss erfolgte ohne Gegenstimme.
Gewerbesteuer stabil
Bei dem bestehenden Gewerbesteuersatz von 305 Prozent, liegt die Gemeinde fünf Prozent unter dem Nivellierungssatz. Dies wirkt sich negativ bei der Berechnung von Kreisumlage und Schlüsselzuweisung aus. Nach Abwägung aller Für und Wider kam man schließlich überein, die Gewerbetreibenden in der Gemeinde nicht noch mehr zu belasten und fasste den einstimmigen Beschluss, die Gewerbesteuer nicht anzuheben.
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Donnersdorf. Larissa Wegner von der Planungsschmiede Braun aus Würzburg erläuterte in dem Gemeinderat die neueste Fassung. Seitens der Träger öffentlicher Belange gab keine Einwände, sondern lediglich Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen.
Nachdem alles eingearbeitet wurde, muss die korrigierte Fassung nun erneut ausgelegt werden. Die Räte verabschiedeten einstimmig die siebte Änderung des Flächennutzungsplans in der neuesten Fassung. Dieser wird nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen öffentlich ausgelegt.