Die Gebühren für die gemeindlichen Kindergärten in Stammheim und Zeilitzheim werden zum 1. September 2021 angepasst. Kämmerer Werner Knoblach erläuterte im Kolitzheimer Gemeinderat, dass die bisher erhobenen Gebühren nicht mehr kostendeckend seien, und dass die Kindergartenaufsicht des Landratsamtes auf einer Anpassung bestehe, da die Gebühren nicht ausreichend gestaffelt seien (Beitragsunterschiede bei zwei oder mehr Kindern im Kindergarten).
Er informierte außerdem, dass das Land Bayern seit April 2019 für alle Kindergartenkinder einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro gewährt, seit Januar 2020 kann auch für Krippenkinder ein Zuschuss beim "Zentrum Bayern Familie und Soziales" beantragt werden. Dieser Zuschuss, ebenfalls 100 Euro, werde aber nur gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Erhöhungen orientieren sich auch an der Höhe der Gebühren, die in Kindergärten kirchlicher Trägerschaft im Gemeindegebiet erhoben werden. Die stärkere Gebührenerhöhung für Kleinkinder rechtfertigt sich durch den erhöhten Personalaufwand für diese Altersgruppe.
Forderung: Kindergarten sollte kostenfrei sein
Johanna Wieland forderte, dass der Besuch des Kindergartens kostenfrei sein solle, ihr sei aber klar, dass diese Forderung nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde falle. Ihre Forderung fand große Zustimmung. Zur Rechtslage informierte der Bürgermeister, dass die Gemeinde verpflichtet sei, Kindergartengebühren in kostendeckender Höhe zu erheben.
Renate Moller stellte den Antrag, den Beitrag für das zweite Kind (und alle weiteren) um 15 Euro zu ermäßigen. Da aber der Beschluss des Finanzausschusses diese neuen Gebühren bereits am 9. März 2020 beschlossen und dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen hatte, musste nach der Geschäftsordnung über die Beschlussvorlage, die der Kämmerer vorgelegt hatte, und die den damaligen Beschluss des Finanzausschusses zur Grundlage hatte, zuerst abgestimmt werden. Mit vier Gegenstimmen wurde er angenommen, sodass der Antrag von Renate Moller nicht mehr zur Abstimmung kam.