Ein Bürger hat bei der Gemeinde Oberschwarzach einen Zuschuss für Sanierungen im Rahmen des Denkmalschutzes am Oberschwarzacher Armenhaus am Kirchberg beantragt. In der Sitzung gewährte man einstimmig 10 Prozent der Kosten beziehungsweise maximal 2000 Euro. Der Zuschuss soll einmalig sein.
Auch der Förderverein Schloss Oberschwarzach hatte, wie berichtet, bei der Gemeinde einen Zuschussantrag eingereicht. Er wünscht eine Beteiligung bei der Finanzierung einer Bestandsaufnahme und Vermessung der Nebengebäude am Oberschwarzacher Schloss. Die Kosten dafür würden rund 10 200 Euro betragen.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung diskutierten die Räte über die Höhe des Zuschusses und über den Zweck der Maßnahme. Man müsse erst die Bausubstanz kennen, um Pläne für die Gebäude zu entwickeln, gab ein Gemeinderat zu bedenken, gerade auch im Hinblick auf die allgemeine Dorferneuerung.
Ein anderer Rat sagte, die Gemeinde solle einen guten Zuschuss für das Projekt gewähren. Allerdings müsse der Anteil des Eigentümers, der Kirchenverwaltung Oberschwarzach, mindestens genauso hoch sein, forderte er. Viele Gemeinderäte, die auch selbst Mitglieder des Fördervereins sind, fanden es gut, dass der Verein gegründet wurde. Er solle so weit wie möglich von der Gemeinde unterstützt werden. In der Folge kamen verschiedene Vorschläge auf den Tisch. Es wurde die Übernahme von 25, 33, 40, 50 und sogar von 100 Prozent der Kosten vorgeschlagen. Der weitestgehende Vorschlag, die Übernahme der kompletten Kosten, wurde mit 4:9 Stimmen abgelehnt.
Der Vorschlag, 50 Prozent zu übernehmen, wurde dagegen mit 9:4 Stimmen angenommen. Damit trägt die Gemeinde die Hälfte der Kosten für die Bestandsaufnahme und die Vermessung. Einstimmig beschloss man, dass dies ein einmaliger Betrag sei, aus dem sich keine Folgezahlungen ableiten lassen.