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Wipfeld: Gemeinderat Wipfeld: Gestaltungssatzung nimmt nächste Hürde

Wipfeld

Gemeinderat Wipfeld: Gestaltungssatzung nimmt nächste Hürde

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    Ein Blick von oben auf Wipfelds historischen Altort.
    Ein Blick von oben auf Wipfelds historischen Altort. Foto: Daniela Schneider

    Im Januar 2024 beschloss der Gemeinderat im Rahmen der Städtebauförderung die Novellierung der fast 30 Jahre alten, 2019 neu gefassten, Gestaltungssatzung für den Wipfelder Altort. Dazu sollte das Kommunale Förderprogramm angepasst und ein Gestaltungshandbuch entwickelt werden, in dem alle relevanten Themen, darunter auch Gestaltungsempfehlungen, Fördermöglichkeiten, das festgelegte Sanierungsgebiet, die bestehende Erhaltungs- und die überarbeitete Gestaltungssatzung, zusammengefasst sind.

    Eine gebündelte, übersichtliche Information, ein Leitfaden für alle Bürgerinnen und Bürger, die dort im Altort zukünftig Sanierungsmaßnahmen planen, erläuterte Bürgermeister Tobias Blesch. Die aktuelle Entwurfsplanung war nun Schwerpunktthema in der jüngsten Ratssitzung. Stadtplanerin Sylvia Haines ging kurz auf die Entstehungsschritte ein.

    Grundsätze zum Erhalt des historischen Ortsbildes

    So gab es im Juli einen Ortsspaziergang mit anschließendem Workshop und eine Gemeinderatssitzung, in der das Thema ausführlich diskutiert wurde. Die Wünsche und Anregungen wurden anschließend eingearbeitet und standen nun ein letztes Mal zur Diskussion, bevor die Entwurfsfassung für die Öffentlichkeit, sprich Bürgerschaft und die Träger öffentlicher Belange, ausgelegt wird. Weitere Anregungen sollten laut Planerin in der Sitzung geäußert werden, zuzüglich wurden schriftliche Bemerkungen von Stefan Volkmuth verlesen, der nicht teilnehmen konnte.

    Haines umriss den Aufbau des Gestaltungshandbuches, dessen Ziel es ist, durch gestalterische Grundsätze den Erhalt des historischen Ortsbildes mit seinem einzigartigen Charme zu gewährleisten, aber auch durch gestalterische Spielräume den heutigen Anforderungen an das Bauen und Wohnen gerecht zu werden. Ein Spagat, der nicht zuletzt, wie Haines erläuterte, aufgrund des Stimmungsbildes aus dem Bürgerworkshop zugunsten einer höheren Gestaltungsfreiheit etwas lockerer ausgefallen ist und einige Umstrukturierungen bei den Empfehlungen erforderlich machte, um eine größere Kompatibilität mit der Satzung herzustellen.

    Viele Vorgaben sind Bestandteil der bestehenden Gestaltungssatzung, andere wurden gelockert: so sind zum Beispiel bei Fenstern und Toren neben Holz nun – außer bei Einzeldenkmälern - auch andere farblich abgestimmte Materialien (Aluminium, Kunststoff, Metall) zulässig, wenn diese in Profilierung, Teilung und Größe Holzfenstern entsprechen. Ein wichtiges Kriterium im Handbuch ist die Unterscheidung zwischen städtebaulich sensiblen und vom öffentlichen Raum vorzugsweise nicht oder geringfügig einsehbaren Bereichen, relevant bei Überdachungen, Wintergärten, aber auch Solaranlagen.

    Förderhöhe wurde auf 30 Prozent festgesetzt

    Im vorgelegten Entwurf sind, wie Udo Muckenschnabl nachfragte, denkmalschutzrelevante Vorschriften berücksichtigt. Ein finales Feedback kommt dann laut Haines im Rahmen der Behördenbeteiligung; die eingegangenen Stellungnahmen müssen im Gremium anschließend abgewogen werden.

    Bauanträge sind vor Baubeginn einer Maßnahme zu stellen, kostenlos kann auch eine frühzeitige Beratung bei der Gemeinde Wipfeld und dem beauftragten Planungsbüro genutzt werden. Anträge auf Befreiungen sind laut Planerin weiterhin möglich, sollten aber laut ihr nicht Usus werden. Die Höhe der Förderung wird auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten je anerkannter Maßnahme festgesetzt. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro je Grundstück beziehungsweise wirtschaftlicher Einheit. Sach- und Materialkosten sind bei Eigenleistungen förderfähig, Wipfeld muss nun entscheiden, wie viel Geld es in den Haushalt dafür einstellt.

    Städteplanerin Sylvia Haines zeigte sich nach 90 Minuten Diskussion ob des Ergebnisses "begeistert". Man habe mit Einarbeitung der letzten Anregungen nun mit dem Entwurf des Gestaltungshandbuches mit Gestaltungsempfehlungen, Gestaltungssatzung und Kommunalem Förderprogramm "ein rundes Paket geschnürt", das nach einstimmigen Votum in die Offenlegung geht.

    Haushalt: geringer Überschuss von 27.000 Euro

    Des Weiteren gab Blesch das Rechnungsergebnis für den Haushalt 2023 bekannt. Im Gegensatz zum Ansatz schloss der Gesamthaushalt mit 13 Prozent weniger; statt der angesetzten gut 5,4 Millionen Euro standen zum Jahresende nur gut 4,7 Millionen Euro im Ergebnis. Als erfreulich wertete Blesch, dass die ursprünglich im Haushaltsplan eingeplante Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 172.500 Euro nicht vorgenommen werden musste.

    Es wurde im Verwaltungshaushalt sogar ein geringer Überschuss von knapp 27.000 Euro erzielt, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Die planmäßige Tilgung von knapp 38.000 Euro konnte jedoch nicht vollständig durch die Zuführung gedeckt werden.

    Abschließend entschied der Gemeinderat nach Erweiterung der Tagesordnung dem KjG Ortsverband Schwanfeld einen Zuschuss in Höhe von 254 Euro zum Pfingstzeltlager 2024 zu gewähren; laut Bürgermeister hätten daran an den sieben Tagen sieben Kinder aus Wipfeld teilgenommen. Außerdem gab Blesch bekannt, dass nach Fristablauf die gemeindlichen Wiesen wohl an einen Bieter gehen.

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