In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats ging es um die Vergabe zweier Bauplätze für das laufende Haushaltsjahr in der Gemarkung Michelau. Das Vergabeverfahren Verkauf nach Bieterverfahren (Höchstbietender) oder der Verkauf per Losverfahren standen zur Diskussion. Festgelegte Kriterien in beiden Verfahren sind unter anderem die Gemeindezugehörigkeit des Interessenten (aktuell oder mindestens fünf Jahre im Ort wohnhaft).
Grundsätzlich ist ein Gebot pro Person für einen Bauplatz möglich, ausgeschlossen sind Bieter, die bereits ein bebaubares Grundstück in der Gemeinde besitzen. Alle Detailinformationen werden im kommenden Mitteilungsblatt veröffentlicht, das am 19. April erscheinen wird. Nach ausführlicher Beratung über die Kriterien der Vergabe beschloss der Rat einstimmig, sich auf das Losverfahren zur Vergabe zu einigen. Der Verkauf der Grundstücke wird dann Anfang Juni 2025 erfolgen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt beinhaltet die erste Teiländerung des Bebauungsplans "Am Kirschenrain" in Michelau. Herr Ullmann von der Planungsschmiede Braun stellte kurz die vorgebrachten Stellungnahmen der Fachbehörden (Landratsamt, ÜZ, Telekom u.ä.) sowie der Öffentlichkeit vor. Insgesamt sind neun Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit eingegangen.
Baurechtliche Bestimmungen, Abstandsrecht und Zufahrtsbeschränkungen waren hier die prägenden Elemente. Die Ausschreibung als Dorfgebiet (hier wäre ein Hofbetrieb möglich) solle bestehen bleiben, eine Umwandlung in "reines" Wohngebiet ist nicht angedacht. Der Rat beschloss einstimmig, ein erneutes verkürztes Billigungsverfahren einzuleiten, das die Beteiligung von festgelegten Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit vorsieht. Dies soll sicherstellen, dass alle Interessen ausreichend berücksichtigt werden, bevor der Bebauungsplan in Kraft treten kann.
Die Gemeinde ist schuldenfrei
Der letzte Punkt auf der Agenda beinhaltet die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Michelau im Steigerwald. Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit, dass keine genehmigungspflichtigen Bestandteile laut Gemeindeordnung vorliegen. Die amtliche Bekanntmachung für die Öffentlichkeit erfolgt im kommenden Mitteilungsblatt. Wolf fasst kurz den Haushalt zusammen, der somit rechtskräftig ist. Der Verwaltungshaushalt ist mit 2,5 Millionen Euro veranschlagt, der Vermögenshaushalt mit rund 4,5 Millionen Euro, dies entspricht auch dem geplanten Investitionsvolumen. Es sind keine Kreditaufnahmen erforderlich, die Gemeinde ist schuldenfrei.