Wo man grillen darf und wo nicht, legen normalerweise die Städte und Gemeinden selbst fest. Prinzipiell ist nämlich das Aufbauen von offenen Feuerstellen, laut der Anlagensatzung, in öffentlichen Anlagen verboten. Geahndet werden können diese Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Das Aus fürs Grillen im öffentlichen Raum ist dies jedoch nicht, da es auch in Schweinfurt und dem Landkreis gekennzeichnete Flächen gibt, auf denen gegrillt werden darf.
Schweinfurt