Die Strafe ist zwar um einige Euro niedriger ausgefallen, trotzdem dürfte sich ein Tierarzt mehr vom Berufungsverfahren versprochen haben: Das Landgericht Schweinfurt hat den Mann aus dem Landkreis Main-Spessart am Dienstag wegen unerlaubter Abgabe von Arzneimitteln für zur Lebensmittelgewinnung bestimmte Tiere zu einer Geldstrafe verurteilt. 180 Tagessätze zu 110 Euro, also insgesamt 19 800 Euro, muss der Veterinär jetzt zahlen.
SCHWEINFURT