Im Ringen um die Zulässigkeit seines Bürgerbegehrens für die Rückabwicklung der Fusion der Sparkassen Schweinfurt und Ostunterfranken hat der Landsberger Fusionskritiker Rainer Gottwald einen Dämpfer einstecken müssen: Das Verwaltungsgericht Würzburg erkennt die von Gottwald geltend gemachte besondere Eilbedürftigkeit seines Anliegens nicht an. Dementsprechend lehnt das Gericht seinen Antrag auf „ein eventuell vorläufiges Urteil zur Durchführung eines Bürgerentscheides“ ab.
HASSBERGKREIS