Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

HASSBERGKREIS: Gericht erkennt keine besondere Eile bei Klage

HASSBERGKREIS

Gericht erkennt keine besondere Eile bei Klage

    • |
    • |

    Im Ringen um die Zulässigkeit seines Bürgerbegehrens für die Rückabwicklung der Fusion der Sparkassen Schweinfurt und Ostunterfranken hat der Landsberger Fusionskritiker Rainer Gottwald einen Dämpfer einstecken müssen: Das Verwaltungsgericht Würzburg erkennt die von Gottwald geltend gemachte besondere Eilbedürftigkeit seines Anliegens nicht an. Dementsprechend lehnt das Gericht seinen Antrag auf „ein eventuell vorläufiges Urteil zur Durchführung eines Bürgerentscheides“ ab.

    Im richterlichen Beschluss vom 1. August, der der Redaktion vorliegt, sieht Gottwald allerdings keinerlei Anlass, seine Klage in der Hauptsache zurückzuziehen, wie er am Montag bekräftigte.

    Ablehnender Bürgerentscheid

    Wie mehrfach berichtet, zielt der promovierte Betriebswirt darauf ab, über den Hebel „Stadt Königsberg“ die zum 1. Januar 2018 vollzogene Sparkassenehe Schweinfurt-Haßberge zunichte zu machen.

    Königsberg war Miteigentümerin der ehemaligen Sparkasse Ostunterfranken und ist dies ebenso bei der fusionierten Sparkasse. Ein ablehnender Bürgerentscheid im Wirkungskreis auch dieser kleinsten Gesellschafterin würde die gesamte Fusion zunichte machen, so seine Strategie.

    Das von ihm zu diesem Zwecke initiierte Bürgerbegehren hatte der Königsberger Stadtrat allerdings aus formellen und materiellen Gründen für unzulässig erklärt – wogegen Gottwald vor dem Verwaltungsgericht Würzburg klagt.

    Einstweiligen Anordnung

    Dass es vor der Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Anordnung bedürfe, begründet Gottwald damit, dass die Sparkassenfusion ja bereits in Kraft getreten sei und nun im September und Oktober die wichtige Zusammenlegung der EDV-Systeme anstehe. Ein Auseinanderdividieren gestaltet sich seiner Überzeugung nach extrem aufwändig und vor allem teuer.

    Die Stadt Königsberg als Antragsgegnerin hält dem entgegen, dass die EDV-Zusammenführung eine spätere Rückabwicklung nicht substanziell erschweren würde.

    Dieser Ansicht hat sich das Verwaltungsgericht nun angeschlossen: Aus der angeblich bevorstehenden Zusammenlegung der EDV-Systeme folge „ersichtlich keine Eilbedürftigkeit für die Zulassung des Bürgerbegehrens, das die Rückabwicklung der bereits in rechtlicher Hinsicht vollzogenen Fusion zum Gegenstand hat“, heißt es im Beschluss. Und: „Eine Vorwegnahme in der Hauptsache lässt sich damit schon gar nicht rechtfertigen.“

    Kein Fingerzeig des Gerichts

    Dem richterlichen Beschluss vom 1. August ist, was die Hauptsache anbelangt, indes kein Fingerzeig zu entnehmen. Rainer Gottwald erhofft sich vom Verwaltungsgericht Würzburg die Feststellung der Zulässigkeit seines Bürgerbegehrens und die Verpflichtung seitens der Stadt Königsberg, einen entsprechenden Bürgerentscheid durchzuführen.

    Da geht es vor allem um die Frage nach der Gültigkeit seiner Unterschriftenlisten, die es in verschiedenen Varianten gab, und die darauf fußende Argumentation der Stadt Königsberg, dass die Begründung des Begehrens auf manchen Listen mangelhaft war.

    Ist Königsberg der richtige Adressat?

    Die Verwaltungsrichter werden sich auch mit der Frage befassen müssen, ob Königsberg tatsächlich der richtige Adressat für die geforderte Sparkassenscheidung ist, weil die Rückabwicklung der Fusion keine Angelegenheit des städtischen Wirkungskreises, sondern vielmehr der neu gegründete Zweckverband zuständig sei, so die Königsberger Aussage.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden