Bei seiner ersten Verhandlung in Sachen Beleidigung war der 69-jährige Rentner aus einem Dorf nahe Schweinfurt nicht erschienen. Zur zweiten führen ihn zwei Polizisten vor. Wieder hat er zwei Kundinnen, die in der Bäckerei in der Dorfmitte einkauften und im eingeschränkten Halteverbot parkten, weil die regulären Stellplätze besetzt waren, mit üblen Ausdrücken beleidigt.
Kämpfer für Kinder und Alte?
Der Vorfall war am 1. Juni letzten Jahres. Eine Frau stellte ihren Wagen teils auf dem Gehweg ab. Als der Rentner das sah, betitelt er sie als "blöde Sau" und "Drecksschlampe", die zu faul sei, ihren "fetten Arsch" ein paar Meter zu bewegen. Ähnlich ergeht es kurz darauf einer weiteren Bäckerei-Kundin, die am Straßenrand anhält. Sie bremst er mit seinem Auto aus, schreit sie zusammen: "Ihr bescheuerten Drecksschlampen seid zu faul, zum Bäcker zu laufen."
Auch "Arschlöcher" gehört in solchen Fällen zu seinem Regelwortschatz, räumt der angeklagte Rentner ein. Er rege sich halt schnell auf, wenn es um diese rücksichtslosen Falschparker vorm Bäcker geht, sei deshalb früher von Bekannten "HB-Männchen" genannt worden. Er kämpfe ja nur für Kinder und Ältere, denen durch Falschparker der Gehweg versperrt werde. Die könnten sich nicht wehren, drum mache er das. Er werde dafür vor Gericht gezerrt, gegen die Falschparker werde nichts unternommen. Weder von der Polizei noch von der Gemeinde, obwohl er mehrfach Verantwortliche darauf angesprochen habe.
"Er schreit Frauen zusammen"
Bestimmt 50 Mal am Tag werde auf dem Gehweg verbotswidrig geparkt, so der Rentner. Ob an dieser gefährlichen Stelle erst etwas passieren müsse, bis etwas gemacht wird. Die Richterin möge sich das mal anschauen, dann verstehe sie ihn. Sie sei aber nicht dafür zuständig, Kommunalpolitikern oder der Polizei Anweisungen zu geben, sagt die Vorsitzende. Ihre Sache ist es vielmehr, an diesem Mittwoch über die vorliegende Anklage wegen Beleidigung zu entscheiden, macht sie dem leicht aufbrausenden 69-Jährigen klar.
Laut einer der beiden Zeuginnen stehe der Angeklagte als Nachbar der Bäckerei "den ganzen Tag hinter der Gardine und schreit vor allem Frauen zusammen, wenn sie dort kurz halten". Dass sie das eigentlich nicht dürfen, räumen die beiden Zeuginnen ein. Doch derart beschimpfen und beleidigen lassen wollen sie sich nicht. Nach am selben Tag stellten sie damals Strafantrag.
Macht der Rentner so weiter?
Die Staatsanwältin sieht die Anklage als erwiesen an. Sie beantragt – zusammen mit dem bereits rechtskräftig gewordenen Strafbefehl aus einer voran gegangenen Beleidigung – eine Gesamtgeldstrafe von 3200 Euro. Die Amtsrichterin hält 2400 Euro (60 Tagessätze à 40 Euro) für angemessen. Wenn der Rentner – wie angekündigt – damit weitermacht, so die Vorsitzende, "dann sehen wir uns hier öfters". Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.