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Schweinfurt: Gericht: Verbotenes Rasen mit 420-PS-Auto

Schweinfurt

Gericht: Verbotenes Rasen mit 420-PS-Auto

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    Wegen eines "verbotenen Kraftfahrzeugrennens" verurteilte das Amtsgericht Schweinfurt einen 27-Jährigen zu knapp 5000 Euro Geldstrafe sowie zum Einzug des Führerscheins für zwei Jahre und Einziehung des 420 PS starken Unfallautos.
    Wegen eines "verbotenen Kraftfahrzeugrennens" verurteilte das Amtsgericht Schweinfurt einen 27-Jährigen zu knapp 5000 Euro Geldstrafe sowie zum Einzug des Führerscheins für zwei Jahre und Einziehung des 420 PS starken Unfallautos. Foto: Horst Breunig

    "Das war ein Schadensbild wie ich es vorher und seitdem nicht mehr gesehen habe", sagt der Polizist vor dem Amtsrichter. "Ich frage mich, wie da jemand ohne schwerste Verletzungen rausgekommen ist." Der Kfz-Sachverständige: "Ein sehr ausgedehntes Trümmerfeld, massivste Verformungen am Pkw, alle vier Reifen ohne Luft, eine Felge gebrochen, Verkleidungen abgerissen, die Airbags ausgelöst." Dabei hatte der BMW M3 nicht einmal Fremdkontakt mit einem anderen Fahrzeug.

    Auto schrotten an Heiligabend

    In Schweinfurt auf der Hafenstraße, kerzengerade, ist das 420-PS-Auto an Heiligabend 2018, kurz nach 19 Uhr, kurz nach der Auffahrt zur Autobahn bei der Fahrt stadteinwärts aus irgendeinem Grund von der Fahrbahn abgekommen. Es hat Bordsteine gerammt und zertrümmert, ist in den Metallzaun des ZF-Geländes gerast und hat diesen auf 40 Metern aufgerissen. Schaden an Bordsteinen und Zaun: fast 31 000 Euro. Fahrer und Beifahrer waren dennoch fast unverletzt.

    Nun das gerichtliche Nachspiel des Verkehrsunfalls: Der 27-jährige Fahrer muss sich wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten. Ein Rennen, das er sozusagen gegen sich selbst gefahren hat. Die Anklage geht davon aus, dass der Wagen in kürzester Zeit maximal beschleunigt wurde, auf mehr als 114 Stundenkilometer, die im Speicher des Wagens registriert und später ausgelesen wurden. Der Unfallort liegt aber im Stadtgebiet, maximal 50 km/h sind erlaubt.        

    Das Handy ist am Unfall schuld?

    Der Verteidiger bestreitet eine überhöhte Geschwindigkeit nicht, meint aber, es seien wohl 70 Stundenkilometer gewesen. Und wie kam's zu dem verheerenden Crash? Das Handy des Mandanten sei vom Armaturenbrett in den Fußraum gefallen. Beim Beugen nach unten, um es aufzuheben, habe er Gas und Bremse verwechselt, wodurch der BMW unbeabsichtigt weiter beschleunigt worden sei. Dabei soll der 27-Jährige die Kontrolle verloren und so den Unfall gebaut haben.  

    Sein Beifahrer, ein Freund, will von alldem praktische nichts mitbekommen haben, weil er gerade intensivst mit seinem Handy beschäftigt gewesen sei. Weitere unmittelbare Unfallzeugen gibt es nicht. Nur: Nach dem Unfall hatte der Angeklagte der Polizei gegenüber kein Wort von einem Handy erwähnt. Für den Staatsanwalt ist diese Geschichte "erstunken und erlogen, sie stimmt hinten und vorne nicht". Das enorme "Schadensbild", ein auf 40 Meter "abgemähter Zaun", die Aussagen von Zeugen und Gutachter ließen nur einen Schluss zu: "Sie wollten an diesem Abend alles aus dem Fahrzeug rausholen."

    Als Raser zweimal aufgefallen

    Der Mann war laut Fahreignungsregister auch schon zweimal durch Raserei aufgefallen. Einmal mit 159 statt erlaubten 80 km/h, und dann beim Linksabbiegen an der Gerichtskreuzung, als er laut Zivilpolizisten, die ihn gesehen hatten, das Auto "driften" ließ, wobei das Heck ausbrach und er quer auf der Fahrbahn landete. Einsicht, dass das falsch war? "Nicht erkennbar", sagt der Polizeizeuge. Punkte und Bußgelder kassierte der Angeklagte dafür. Dass er der Tuningszene angehört, bestreitet er. Als "ganz normaler Fahrer" wird er von seinen Kumpels gezeichnet.     

    Der Verteidiger sieht die Schuld des 27-Jährigen nicht als erwiesen an und plädiert auf Freispruch. Es liege höchstens eine Ordnungswidrigkeit vor. Der Staatsanwalt sieht die Anklage, wonach ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" veranstaltet wurde, als erwiesen an. Er verlangt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 60 Euro, den Führerschein einzuziehen und eine Sperrfrist von zwei Jahre. Ebenso müsse das Auto als Tatwerkzeug eingezogen werden.      

    "Grob verkehrswidrig"

    Dem folgt der Amtsrichter, bis auf die Strafhöhe: 90 Tagessätze à 55 Euro hält er für angemessen. Innerorts mit 120 Sachen an dieser Stelle im Kreuzungsbereich zu rasen, sei "gefährlich, grob verkehrswidrig und rücksichtslos". Eine Führerscheinsperre von zwei Jahren und auch die Einziehung des Wagens seien dringend erforderlich. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

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