Der Gerolzhöfer Stadtrat hat in jüngster Vergangenheit für das neue Baugebiet "Am Nützelbach II" bereits zahlreiche Festlegungen getroffen, wie zum Beispiel die Baulandpreise, der zwingende Bau von Regenwasserzisternen oder die Größe der verschiedenen Hausformen. Lediglich bei der Frage, ob in diesem Baugebiet - wie bei "Am Nützelbach I" - auch wieder der Anschluss an eine Kaltwärme-Versorgung zwingend vorgeschrieben wird, kam man noch zu keinem Ergebnis.
Gerolzhofen