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Frankenwinheim: Gesplittete Abwassergebühr kommt in der Gemeinde Frankenwinheim erst in zwei Jahren

Frankenwinheim

Gesplittete Abwassergebühr kommt in der Gemeinde Frankenwinheim erst in zwei Jahren

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    Die großen Dach- und Hofflächen wirken sich erst in zwei Jahren aus, wenn die Gemeinde Frankenwinheim die gesplittete Abwassergebühr einführen muss.
    Die großen Dach- und Hofflächen wirken sich erst in zwei Jahren aus, wenn die Gemeinde Frankenwinheim die gesplittete Abwassergebühr einführen muss. Foto: Peter Pfannes (Archivfoto)

    Zwei Ratsmitglieder waren krank, ein Gemeinderat musste mit der Feuerwehr wegen eines Verkehrsunfalls ausrücken: Frankenwinheims Gemeinderat war in seiner Sitzung am Dienstag im Rathaus um ein Drittel dezimiert und gerade noch beschlussfähig.

    Im wichtigsten Punkt der Tagesordnung ging es um die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren. Einstimmig beschloss das Gremium die Änderung. Danach bleiben die Gebühren für die Haushalte in Brünnstadt die kommenden zwei Jahre unverändert bei 2,70 Euro je Kubikmeter Abwassereinleitung. In Frankenwinheim steigen sie um 15 Cent auf 2,75 Euro je Kubikmeter.

    Anteil der Niederschläge am Abwasser über der erlaubten Grenze

    Eingangs erläuterte Marc Holland, Prüfer des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbands, die aktuelle Situation und die Kalkulation für beide Ortsteile. Die nächste Kostenberechnung soll in zwei Jahren erfolgen. Dann muss die Gemeinde zwingend die gesplittete Abwassergebühr einführen, denn der Anteil des Niederschlagswassers am Gesamtabwasser liegt in Brünnstadt mit 13,4 und in Frankenwinheim mit 17,1 Prozent deutlich über der gesetzlich zulässigen Grenze von zwölf Prozent.

    Neu festgesetzt hat der Gemeinderat auch die Wassergebühren für Frankenwinheim und Brünnstadt, die Kämmerer René Borchardt von der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen kalkuliert hatte. Sie bleiben die nächsten vier Jahre unverändert bei zwei Euro je Kubikmeter Trinkwasser. Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder auch die neue Gebührensatzung für die Friedhöfe, die insbesondere die Entgelte für die Bestatter-Leistungen regelt. Grünes Licht gab es für den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Baugebiet Nusshügel in Frankenwinheim für einen Carport.

    Schöpfbecken für den Frankenwinheimer Friedhof

    Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Herbert Fröhlich bekannt, dass für den Frankenwinheimer Friedhof ein Schöpfbecken an der Aussegnungshalle angeschafft wird. Der Altbestand des Kindergartens in Frankenwinheim soll eine neue Brandmeldeanlage bekommen. Gemeinsam haben sich die Gemeinden Frankenwinheim und Lülsfeld für ein sogenanntes Flächenpooling für das Vorhaltgebiet für Windkraftanlagen ausgesprochen.

    Seinen Jahresrückblick begann das Gemeindeoberhaupt mit der Einweihung des neuen Radwegs zwischen Brünnstadt und Gerolzhofen. Weitere Punkte seiner Bilanz waren der Abschluss der Kindergartenerweiterung und der Anbau an das Frankenwinheimer Feuerwehrhaus. Fröhlich dankte den Ratsmitgliedern und seinem Stellvertreter Otto Kunzmann für ihren Einsatz.

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