Dem Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport in Handthal stimmten die Oberschwarzacher Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig zu. Damit befreiten sie den Bauherrn von den Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich einer zu niedrigen Dachneigung sowie einem geplanten Zeltdach. Der Bauwillige gab in seinem Antrag an, dass der Neubau seniorengerecht erfolgen solle. Das sei für ihn die einzige Möglichkeit, in Handthal zu bleiben.
Weiterhin genehmigten die Räte einstimmig die Änderung eines bereits bewilligten Antrags für den Neubau eines Hauses in Wiebelsberg. Der Bauwillige möchte sein Vorhaben um einige Meter versetzen, befindet sich aber innerhalb der Baugrenze. Da er damals von den Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Dachgauben befreit wurde, stand der Antrag erneut zur Abstimmung.
Gemeinderat Manfred Baumann sagte, dass laut einem Oberschwarzacher Bürger der Glascontainer Richtung Handthal ein „scheußlicher“ Anblick sei. Schötz, der sich mit dem Thema schon länger befasst habe, schlug vor, den Container am Bauhof aufzustellen. Nur zu bestimmten Öffnungszeiten wäre dieser dann zu nutzen. Gemeinderat und Bauhofleiter Karl-Heinz Lechner sagte, dass am Bauhof durch bauliche Maßnahmen erst Platz dafür geschaffen werden müsste.
Die Gemeinderäte Roland Konrad und Arthur Mayer sagten, dass sich die Benutzer nicht an die Öffnungszeiten halten würden. Gemeinderat Bernhard Herzog sagte, dass viel gewerblicher Abfall vor allem im Altpapiercontainer lande. Schötz wolle sich nach den Möglichkeiten der Umsetzung erkundigen.
Schötz informierte die Räte über den Stand der Dinge in Sachen „Terroir f“. Womöglich verzögert sich der Bau. Laut dem Architekten, so Schötz, kämen keine Mehrkosten auf die Gemeinde zu. Aufgrund der Ausführungen zum geplanten Handlauf aber zweifelten einige Räte daran, ob dieser in der vorgesehenen Länge und zu den dafür veranschlagten Kosten stabil genug ausgeführt werden könnte. Die Investitionsbegrenzung von 8000 Euro von Seiten der Gemeinde sei einzuhalten, so die Räte. Schötz solle sich nochmals erkundigen, ob der Architekt den Handlauf in stabiler Ausführung im Rahmen der Kosten erstellen könne.