So amüsiert sich ein 26-Jähriger zum Prozessauftakt vor dem Schweinfurter Amtsgericht noch gezeigt hatte, so steinern war seine Mine bei der Urteilsverkündung am Freitag: 16 Monate Knast für eine ganze Reihe von Taten. Am schwersten wog das, was sich an einem Maiabend 2016 zugetragen hat: Als er sich im Theaterpark prügelt, kommt die Polizei und will seine Personalien aufnehmen. Doch der Mann weigert sich. Als er zur Wache mitkommen soll, eskaliert die Situation.
Als die Polizisten ihm Handschellen anlegen wollen, beleidigt er sie scharf. Auszug: Missgeburten, Dreckschweine, Mutterficker, Rassisten, Wichser. Besonders krass trifft es eine Polizistin. Er nennt sie Hure, er habe sogar schon mal für sie bezahlt. Auf der Dienststelle geht es weiter, es kommt es zu einer Rangelei, sowohl Polizisten als auch der Mann selbst werden verletzt. Er beruhigt sich nicht, beleidigt weiter, beschädigt die Zelle. Der 26-Jährige hatte vor Gericht behauptet, er habe im Park sehr wohl seine Personalien herausgegeben, die Beamten hätten unverhältnismäßig gehandelt. Eine spätere Anzeige gegen die Polizisten wurde für den Mann zum Bumerang und floss als „falsche Verdächtigung“ ins jetzige Urteil ein. Am Ende glaubte das Gericht den Polizisten, die als Zeuge aussagten.
Er war betrunken und berauscht
Im Urteil wurde berücksichtigt, dass der Mann Alkohol getrunken und Drogen genommen hatte. Ein Gutachter hatte dem Gericht deshalb empfohlen, beim Zusammenstoß mit der Polizei von verminderter Schuldfähigkeit auszugehen. Dem folgt das Gericht.
In der Anklage stand außerdem, dass er im September 2016 einer Frau bei einem Streit ins Gesicht getreten haben soll. Das konnte vor Gericht jedoch nicht bewiesen werden. „Nur“ drei Faustschläge waren sicher, sodass es hier bei einer „einfachen“ Körperverletzung blieb. Darüber hinaus hatte er die Schwester des Opfers tags darauf bedroht. Auch einen Nachbarn schlug er. Und in einem Supermarkt klaute er zwei Flaschen Schnaps, wurde erwischt – und auch der Detektiv musste sich einiges anhören. Verurteilt wurde der Schweinfurter schließlich unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, versuchter Nötigung und falscher Verdächtigung.
In einigen Anklagepunkten war der Mann geständig. Den Ladendiebstahl und die Beleidigung des Detektivs räumte er ein. Auch die Attacken gegen die Polizisten und die Beleidigungen – insbesondere der Beamtin – gestand er. Bei den anderen Anklagen aber sollen die Opfer mit Aggressionen angefangen haben, behauptet er.
Da der Mann einschlägig vorbestraft ist und wegen eines anderen Vergehens derzeit bereits in Haft sitzt, stand für das Gericht eine Bewährungsstrafe nicht zu Debatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung nicht mehr als ein Jahr.