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SCHWEINFURT: „Halt die Fresse“ kostet Erzieherin 100 Euro

SCHWEINFURT

„Halt die Fresse“ kostet Erzieherin 100 Euro

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    (ste) Da hat die 22-jährige Erzieherin in ihrem Ärger über einen Türsteher einen Moment die guten Manieren vergessen – das führte sie jetzt vor die Schranken des Schweinfurter Amtsgerichts. „Halt die Fresse“ kostet sie 100 Euro.

    Im Februar diesen Jahres wollte sie mit ihrer Freundin in der Disco W3 feiern. Die Security-Männer am Eingang machten ihr jedoch einen Strich durch die Rechnung: Sie habe Hausverbot und dürfe nicht herein. „Halt die Fresse, du Arschloch“, soll sie entgegnet haben und erhielt dafür eine Anzeige wegen Beleidigung.

    Die 22-Jährige hatte einige Zeit zuvor in derselben Diskothek die Party gesprengt, indem sie Pfefferspray versprühte. Den Grund dafür nannte sie vor Gericht nicht, doch sei der entstandene Schaden längst beglichen und die Sache geklärt.

    Offensichtlich nicht für die Türsteher. Wie ihre Freundin aussagte, haben sie ihr beim nächsten Besuch der Eintritt verweigert. Bei der Ausweiskontrolle im Eingangsbereich sei noch alles glatt gelaufen. Plötzlich sei ein zweiter Türsteher hinzugekommen und habe ihr vorgeworfen, sie habe Hausverbot. Sie beide seien vor den anderen Wartenden lächerlich gemacht worden. Dabei habe diese Behauptung nicht gestimmt.

    Ein Polizeibeamter aus Schweinfurt bestätigte als Zeuge, dass ihm kein Hausverbot bekannt sei. Selbst wenn eines vorgelegen hätte, wäre es nicht mehr gültig gewesen.

    „Wir haben es erst im Guten versucht und nach dem Chef verlangt“, berichtete die Zeugin. „Aber er ist nur lauter geworden und behauptete, er sei der Verantwortliche.“ Außerdem habe er die Angeklagte „dummes Blondchen“ genannt und gedroht, wegen Hausfriedensbruch die Polizei zu rufen.

    „Halt die Fresse, das ist doch nicht wahr“, ist der Beschuldigten laut ihrer Freundin dann herausgerutscht. Weitere Schimpfwörter seien nicht gefallen, außerdem habe sie dabei ihre Freundin und nicht den Türsteher angesehen. „Das ist Jugendsprache“, sagte die Angeklagte, es sei als Ausdruck ihres Unmuts gemeint gewesen, nicht auf den Türsteher gemünzt. „Mit diesem Satz wollte ich niemanden beleidigen.“ Als „einen Fluch in sich selbst hinein“ bezeichnete der Verteidiger diesen Ausspruch, ähnlich wie „Meine Fresse, das gibt es doch nicht.“

    Das Gericht stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 Euro vorläufig ein. Die Angeklagte sei nicht vorbelastet und habe auch keinen Hausfriedensbruch begangen.

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