In dem Berufungsverfahren vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt geht es um unerlaubten Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln. Der 37-jährige Angeklagte, ein gelernter Koch, soll übers Internet bei einem Saarbrücker Dealer über dessen eBay-Sop "herbes-and-more" ein Kilo "Mimosa hostilis" zum Preis von 150 Euro bestellt und erhalten haben. Die Wurzelrinde der in Südamerika wachsenden Pflanze enthält DMT (Dimethyltryptamin) mit halluzinogener Wirkung. Die Substanz fällt deshalb unters Betäubungsmittelgesetz.
Schweinfurt