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SCHWEINFURT/WERNECK: Heimlicher Sex auf dem Psychiatrie-Dachboden

SCHWEINFURT/WERNECK

Heimlicher Sex auf dem Psychiatrie-Dachboden

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    Heimlicher Sex auf einem eigens hergerichteten Dachboden und Zärtlichkeiten im Treppenhaus: Eine Affäre mit weitreichenden Folgen wird seit Montag am Schöffengericht am Amtsgericht Schweinfurt verhandelt. Wegen „sexuellen Missbrauchs von Gefangenen“ muss sich eine ehemalige Angestellte des psychiatrischen Krankenhauses Werneck verantworten.

    Die 45-Jährige, die als Arbeitsanleiterin in der Therapie-Gärtnerei beschäftigt war, soll laut Anklage zwischen Frühjahr und Spätsommer 2011 ein Verhältnis mit einem Patienten der forensischen Abteilung gehabt haben. Der 44-Jährige sitzt seit vielen Jahren in der Psychiatrie. Er war 1994 wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Entführung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe ist lange abgegolten, doch der Mann sitzt bis heute in der Geschlossenen. Die Angeklagte sagte, sie habe weder die genaue Straftat, noch die psychiatrische Diagnose des Mannes gekannt. Dass er ein verurteilter Sexualstraftäter ist, wusste sie allerdings. Nachdem das Verhältnis der beiden aufgeflogen war, wurde der Mann ins psychiatrische Krankenhaus nach Lohr verlegt, wo er noch immer therapiert wird.

    Der Mann, der in Werneck erhebliche Lockerungen genoss und das Gelände verlassen durfte, war Ende 2010 zur Arbeit in der Therapie-Gärtnerei eingeteilt worden. Dort lernte er die Gärtnerin kennen, die die Patienten bei der Gartenarbeit anleitete. Sie ist keine Therapeutin, sondern hat dafür nach eigener Aussage eine sozialpädagogische Zusatzausbildung gemacht. Zu den Tatvorwürfen selbst wollte die dreifache Mutter am Montag aber nichts sagen. Anders als der verurteilte Vergewaltiger, der eine umfangreiche und detaillierte Aussage lieferte.

    Er erzählte dem Gericht, dass man sich Ende 2010 nähergekommen sei. Sie hätten beide ähnliche Hobbys, backten gerne Kuchen – die Chemie stimmte. Aus einem anfänglichen Flirt wurde mehr. Zum ersten Mal Sex hatten die beiden auf einer von ihr mitgebrachten Decke vor dem Damenklo der Gärtnerei. Natürlich heimlich, denn von dem Verhältnis durfte niemand wissen. Aus seiner Akte habe sie seine sexuellen Vorlieben und Ängste gekannt, sagte der Mann.

    Der Patient durfte damals das Gelände der Klinik zu bestimmten Zeiten verlassen, auf Antrag auch den ganzen Tag lang. Gemeinsam mit einem anderen Patienten richtete er gar ein Liebesnest ein. Auf dem Dachboden über der Anstalts-Fahrradwerkstatt gab es eine Schaumstoffmatratze, Kerzen, CDs. Das geheime Paar traf sich dort regelmäßig zum Sex, laut Anklage in mindestens vier Fällen. Sie nannten es laut dem Mann das „Büro“. Ein Codewort.

    Zudem hatte die Psychiatrieangestellte ihrem Geliebten ein Handy besorgt, auf dem später auch Nacktfotos und schlüpfrige Nachrichten gefunden wurden. Einmal, als der Ehemann der Angeklagten auf Geschäftsreise war, traf sich das Paar sogar in einem Schweinfurter Hotel. Auch soll es im Treppenhaus eines Ärztehauses zu Zärtlichkeiten gekommen sein. Immer wieder liefen der Angeklagten im Gerichtssaal die Tränen herunter, wenn Details verhandelt wurden.

    Durch das Verhältnis habe er bei der Arbeit in der Gärtnerei praktisch „Narrenfreiheit gehabt“, sagte der Mann. Außerdem stand die Frage im Raum, ob die Angeklagte dem Therapeuten des Mannes möglicherweise besonders wohlwollend von dessen Arbeitstherapie berichtet habe.

    Aufgeflogen ist das Verhältnis, weil der 44-Jährige – spät dran, weil er lange mit der Angeklagten telefoniert hatte – in Eile das Handy hinter die Orgel in der Kirche gelegt hatte. Wie es der Zufall wollte, sei laut dem Patienten am nächsten Tag der Orgelbauer gekommen und gab das Handy ab. Am Ende von Nachforschungen der Polizei, die schon wegen eines geklauten Laptops alarmiert war, führte es zu dem verbotenen Liebespaar.

    „Es ist alles von beiden Seiten ausgegangen“, sagte der Mann vor Gericht. Dass sie über die Affäre mit niemandem sprechen dürfen, sei beiden klar gewesen. Sie habe ihn nicht – wie von der Staatsanwaltschaft vermutet – unter Druck gesetzt.

    Verletzt sei der Mann dann aber gewesen, nachdem die Geschichte aufgeflogen war. Sie habe ihn keines Blickes mehr gewürdigt, und „so verhält man sich doch nicht, wenn man verliebt ist“. Er habe nämlich an eine echte Beziehung geglaubt. Auch sie hätte ihm immer gesagt, dass sie es ernst mit ihm meine. „Anders konnte ich mir nicht erklären, dass sie dieses Risiko auf sich nimmt.“ Der Prozess wird am 9. März fortgesetzt.

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