GEROLZHOFEN (FI) An genau 232 Tagen gibt es in Gerolzhofen keinen Apotheken-Notdienst. Bürgermeister Hartmut Bräuer fragte bei der Bayerischen Landesapothekerkammer nach den Gründen für diese Verschlechterung gegenüber früher.
Für ihn, so das Schreiben des Bürgermeisters, sei es unverständlich, dass bei vier Apotheken am Ort kein Notdienst abends, an Wochenenden und Feiertagen angeboten werden kann. Für Bräuer passt diese Ausdünnung des Notdienstes nicht in eine moderne Dienstleistungsgesellschaft.
In ihrer Antwort an den Bürgermeister macht die Landesapothekerkammer vor allem den Arbeitsschutz als Grund für die Neueinteilung des Notdienstes geltend. Die Verpflichtung einer Apotheke zum Notdienst außerhalb der Ladenöffnungszeiten stelle einen "hoheitlichen Eingriff in die individuelle rechts- und Freiheitssphäre und in das Recht auf freie Berufsausübung" dar. Außerdem sei die Bevölkerung darauf eingestellt, dass die Besorgung von Arzneimitteln im Notfall wesentlich beschwerlicher ausfalle als bei der täglichen Bedarfsdeckung.
Zum Hintergrund: Die Bayerische Landesapothekerkammer als Behörde hat bereits 1994 die Apotheken in Volkach und Gerolzhofen unter Einbeziehung der Apotheken in Dettelbach, Mainstockheim, und Schwarzach zu einer gemeinsamen wechselweisen Notdienstgemeinschaft zusammengeschlossen. Durch die Schließung der Markt-Apotheke Volkach im Dezember 2000 war es erforderlich, den Apothekendienst neu zu regeln. Hierbei verzahnte die Landesapothekerkammer die nördlich von Gerolzhofen gelegene Notdienstgemeinschaft mit den Apotheken in Sulzheim, Grettstadt, Kolitzheim und Schwebheim mit den Apotheken in Volkach und Gerolzhofen.
Sprengel vergrößert
Es wurden elf Gruppen gebildet, in denen jeweils zwei oder drei Apotheken in einer Gruppe dienstbereit sind. Die Apotheken in Gerolzhofen verweisen nun, wenn sie außerhalb der Ladenschlusszeit geschlossen haben, neben Volkach nunmehr auch auf diese Standorte im Norden, die allerdings deutlich weiter von der Stadt entfernt liegen als die von der Apothekerkammer angegebenen maximal 13 Kilometer (Schwebheim). Diese Entfernung liegen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich des Zumutbaren für den Bürger.
Geschlossene Apotheken außerhalb der normalen Öffnungszeiten gebe es, so die Kammer, auch in wesentlich größeren Orten als Gerolzhofen. "Ein zusätzlicher Notdienst an Wochenenden für die Stadt Gerolzhofen kann leider nicht durchgeführt werden", heißt es gegen Ende des Schreibens an Bräuer unmissverständlich. Abschließende Feststellung der Apotheker-Vertretung: Wirklich Notfälle kommen nur äußerst selten vor und angesichts der hohen Mobilität der Bevölkerung halte man die getroffene Regelung für sachgerecht.
Vielleicht hilft Ladenschlussgesetz
Damit sind weder Bürgermeister noch Stadtrat zufrieden. Bräuer: Vielleicht falle die Regelung durch das Ende des Ladenschlussgesetzes, und eine der vier Apotheken in der Stadt sei dann bereit, Dienst zu tun. Auf eine Frage von Gaby Tregel erklärte Bräuer, die Apotheker persönlich könnten keinen Einfluss auf die Regelung nehmen.
Sechs bis 13 Kilometer zur nächsten Apotheke hält Horst Gandziarowski nicht für zumutbar. Gerade Alte, Kranke und nicht Mobile bräuchten den Notdienst verstärkt. Da könne man nur hoffen, dass die Bestellung von Medikamenten übers Internet schnell um sich greife. Eine Entscheidung wie hier könne nur eine weit entfernte Behörde treffen.
Nicht viel anders sah das Gerhard Kraus. Das Schreiben des Bürgermeisters drücke weitgehend die Meinung der Bevölkerung aus. Vielleicht sei es ein Fehler gewesen, nicht schon zu protestieren, als Gerolzhofen mit Volkach zusammengelegt wurde. Kraus bat den Bürgermeister doch noch einmal bei der Apothekerkammer vorstellig zu werden, damit wenigstens der jetzige Sprengel nicht noch einmal ausgedehnt wird.
Lieselotte Feller berichtete, dass es im vergleichbar großen Haßfurt gelungen sei sicherzustellen, dass immer eine Apotheke in der Stadt Notdienst verrichtet.