Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

Schweinfurt: Im Vollrausch mit Eisenrohr auf lästigen "Gast" eingeschlagen

Schweinfurt

Im Vollrausch mit Eisenrohr auf lästigen "Gast" eingeschlagen

    • |
    • |
    Erst floss der Alkohol, dann das Blut. Mit mindestens acht Schlägen mit einem Eisenrohr soll ein 59-Jähriger einen Bekannten, der sich in seiner Wohnung aufhielt und den er loswerden wollte, lebensgefährlich verletzt haben.  
    Erst floss der Alkohol, dann das Blut. Mit mindestens acht Schlägen mit einem Eisenrohr soll ein 59-Jähriger einen Bekannten, der sich in seiner Wohnung aufhielt und den er loswerden wollte, lebensgefährlich verletzt haben.   Foto: dpa

    Reichlich Wodka war im Spiel und auch Blut floss in lebensbedrohlichem Ausmaß. Diese beiden Fakten stehen fest, im Rückblick auf eine gefährliche Körperverletzung, die am 1. April 2019 im Landkreis Bad Kissingen stattgefunden hat. Ein 59-Jähriger soll, wie es in der Anklageschrift heißt, "im vorsätzlichen Vollrausch" einen Mann, der sich als ungebetener Gast in seiner Wohnung aufhielt, mit mindestens acht Schlägen mit einem Eisenrohr mehr als krankenhausreif geschlagen haben.   

    Dafür hat er sich nun vor dem Schöffengericht zu verantworten. Der Angeklagte mit Alkoholproblem, gegen den zwischenzeitlich ein Unterbringungsbeschluss erwirkt wurde, hatte an diesem Tag mit dem ihm aus der Nachbarschaft bekannten Mann schon in den Morgenstunden dem Wodka zugesprochen. Doch es war kein fröhliches Trinkgelage in der Wohnung des nun Angeklagten. Der jüngere Mann, der öfters an die Tür seines Nachbarn klopfte, war nämlich kein gern gesehener Gast, sondern einer, den er gerne wieder losgeworden wäre.    

    Der ungebetene Gast kam immer wieder 

    Der psychisch angeschlagene 59-Jährige äußerte sich vor Gericht "häppchenweise" und wohl auch mit alkoholbedingten Erinnerungslücken zu den Vorgängen am 1. April. Immerhin wurden bei ihm am Ende dieses Tages, der tragisch enden sollte, 2,88 Promille Alkohol im Blut gemessen.  Er habe mehrfach versucht den jüngeren Mann zum Gehen zu veranlassen, so der Angeklagte, doch der hatte anderes vor. Das Opfer, selbst schwer drogenabhängig, hatte sich zwar im Laufe des Vormittags und mit Hilfe der Schwester des Angeklagten einmal aus der Wohnung hinauskomplimentieren lassen, am späten Nachmittag war er aber wieder da.       

    Unter einem Vorwand habe er sich wieder Zugang zur Wohnung des Angeklagten verschafft und sei dann weder mit Worten noch mit Geschubse und Gerangel zum Gehen zu veranlassen gewesen. In seiner Wohnung sei es kalt, er habe kein Geld für Feuerholz. Solche Gründe habe das Opfer angegeben um bei ihm bleiben zu können. "Ich wohne jetzt bei dir", soll der ungebetene Gast noch gesagt haben, sich dann zunächst auf das Sofa und dann gar in das Bett seines "Gastgebers"  gelegt haben.   

    Sehr wütend geworden und mit irgendetwas zugeschlagen 

    Es kam zu Rangeleien, in deren Verlauf der Angeklagte sich nach seinen Worten ein blaues Auge und Tritte gegen das Bein eingefangen haben will. Was dann passiert ist, ist in der alkoholgetrübten Erinnerung des Angeklagten nur noch bruchstückhaft vorhanden. "Ich hatte Angst vor ihm und wollte nur noch, dass er geht", sagt er. In der Anklageschrift ist davon die Rede, dass sich der Angeklagte, nachdem der Besucher in seiner Wohnung eingeschlafen war, ein 56 Zentimeter langes Eisenrohr schnappte und mindestens achtmal auf den liegenden Mann einschlug. Massive lebensgefährliche Schädelverletzungen waren die Folge. Er wisse, dass er sehr wütend gewesen sei und den Mann mit irgendetwas geschlagen habe, erinnert sich der Angeklagte vage an die Tat.    

    Dann verließ er die Wohnung, ging spazieren, traf schließlich eine ihm bekannte Frau, der er mitteilte, dass der Mann blutend bei ihm in der Wohnung liege und er nicht wisse, wie der  dahin gekommen ist. Die Zeugin verständigte die Mutter des Geschädigten, die ihren Sohn blutüberströmt auf dem Sofa liegend vorfand.     

    Schuldunfähig wegen vorsätzlichen Vollrausches

    Trotz akuter Lebensgefahr gelang es im Krankenhaus das Leben des Mannes zu retten, inzwischen ist er aber an den Folgen seines Drogenkonsums verstorben. Das Opfer kann also nicht mehr befragt werden, zu den Vorgängen am 1. April. 2,88 Promille hatte der Angeklagte, als ihm am Tattag gegen 22 Uhr Blutproben entnommen wurden. Zur Tatzeit könnte es ein gutes Promille mehr gewesen sein.  Der Angeklagte wird beschuldigt sich vorsätzlich in diesen Zustand, in dem er diese gefährliche Körperverletzung begangen hat, versetzt zu haben. Für die Körperverletzung könnte er dann nicht  bestraft werden, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war. Angeklagt ist deshalb der vorsätzliche Vollrausch – die Verhandlung wird fortgesetzt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden