Der 15. März rückt näher. Bis zu diesem Tag müssen Angestellte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen in der Region Schweinfurt bei ihren Arbeitgebern einen Impfnachweis vorlegen oder beweisen, dass sie bereits mit dem Virus infiziert waren. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, muss damit rechnen, dass das Gesundheitsamt beispielsweise ein Betretungsverbot der Einrichtung ausspricht.
Schweinfurt