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HOLZHAUSEN: Insektenspray gegen Bienenvölker?

HOLZHAUSEN

Insektenspray gegen Bienenvölker?

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    Der Täter: unbekannt. Die Opfer: etwa 150 000 Bienen. Die Tatwaffe: wahrscheinlich Insektenspray. Das Motiv: möglicherweise Missgunst. „Am Donnerstag vergangener Woche sind sie noch munter geflogen“, erklärt Markert. Am Tag danach hat er schon die ersten Bienen-Kadaver vor dem Einflugloch entdeckt. Insgesamt sind drei Völker verendet. Materieller Schaden: 300 Euro.

    Nach Rücksprache mit Imkerkollegen geht er davon aus, dass ein Unbekannter die Tiere mit Insektenspray absichtlich getötet hat. Vor vier Wochen, so berichtet Markert, habe er bereits tote Bienen auf dem Areal entdeckt. Damals ging er davon aus, dass sie unter einer Krankheit oder unter den Nachwirkungen des strengen Winterfrostes litten. Mittlerweile glaubt er das nicht mehr, sondern geht von einem gezielten Vorgehen aus.

    Der Landwirt, der seit vier Jahren auch Bienen züchtet, will der Sache nun auf den Grund gehen und hat Proben an die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft geschickt, die in Braunschweig eine eigene Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen unterhält. In etwa vier Wochen soll das Ergebnis vorliegen. Am Montag hat er zudem Anzeige bei der Polizei erstattet.

    Die Bienenkästen stehen auf einer Streuobstwiese „Hinterm Schafhof“ außerhalb des Ortes, die Markert vor kurzem von einem alten Mann gekauft hat, der sich um das Gelände nicht mehr kümmern konnte. Möglicherweise ist das Motiv darin zu suchen, dass ein Mitinteressent ihm den Kauf missgönnt. Doch einen konkreten Verdacht äußert Willibald Markert nicht.

    Ansonsten wüsste er nicht, weswegen jemand absichtlich Bienenvölker töten sollte. Auch Horst Hanselmann, stellvertretender Leiter des Kreisumweltamtes, ist verwundert: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand an Bienen in der freien Fläche stört.“ Ein solcher Fall wie der in Holzhausen ist ihm bislang nicht untergekommen. Hanselmann macht gegenüber dieser Zeitung deutlich, dass es sich bei Bienen um wild lebende Nutztiere handelt, die nach dem Naturschutzrecht unter allgemeinem Schutz stehen: „Die darf man nicht töten.“

    Nicht einmal, wenn sie sich zu einer potenziellen Gefahr entwickeln. Zum Beispiel, wenn ein Volk in einen Rollo-Kasten am Wohnhaus einzieht. In solchen Fällen – wie auch bei Wespen und Hornissen – schalte man Experten ein, die versuchen, die Kolonien lebend zu entfernen, erläutert Hanselmann

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