Auf die Abschaffung der Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft wird verzichtet, darauf einigte sich die Bundesregierung am 5. Januar. Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel wird nicht in einem Schritt vollzogen. Stattdessen erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben.
Schweinfurt