"Warum gibt es eigentlich ein eigenes Jugendstrafrecht?" Mit dieser Frage leitete Jugendrichter Michael Roth vom Amtsgericht Schweinfurt, seinen Vortrag für die zehnten Klassen des Walther-Rathenau-Gymnasiums ein. Humorvoll erklärte der Richter mithilfe von wissenswerten Beispielen das Konzept, das hinter diesem Recht steht. Denn das Jugendstrafrecht wurde nicht mit dem primären Gedanken entwickelt, Jugendliche zu bestrafen, sondern mit dem Erziehungsgedanken, einem Jugendlichen auf den richtigen Weg zu helfen.
Schweinfurt