Dass drei Sprecher der Schülermitverwaltung (SMV) des städtischen Rathenau-Gymnasiums mit dem Bündnis „Schweinfurt ist bunt“ am 28. April zu einer Kundgebung gegen Rassismus aufgerufen haben und als Redner angekündigt wurden, ist dem AfD-Kreisverband Kitzingen-Schweinfurt sauer aufgestoßen.
AfD: "Unzulässige Einmischung in den Parteienstreit"
Schon vier Tage davor teilte der AfD-Vorsitzende Christian Klingen mit, dass die AfD darin eine „in Schulen grundsätzlich unzulässige Einmischung in den allgemeinen Parteienstreit“ sieht und die Rechtsaufsicht einschalten werde.
Klingen: "Verleumderische Parolen"
Die Demonstration mit Kundgebung des Bunten Bündnisses plus Schülersprecher gegen Rassismus und ausländerfeindliche Hetze fand eine gute Stunde vor der AfD-Kundgebung mit deren thüringischem Partei-und Vorsitzenden statt Landtagsfraktionsvorsitzenden Björn Höcke statt. Die AfD interpretierte diese als „Gegenveranstaltung“ zu ihrem Aufzug. Laut Klingen werde versucht, „die AfD in eine rassistische Ecke zustellen“ und mit „verleumderischen Parolen“ gearbeitet.
Der „eigentliche Skandal“ sei laut AfD-Kreisverband aber, dass „diese Propaganda auch an die Schweinfurter Schulen getragen“ und die SMV „vereinnahmt“ worden sei. Dadurch würden Schüler „nicht zu einem ausgewogenen Urteilsvermögen erzogen“.
AfD wirft der Stadt pflichtwidrig unterlassenes Eingreifen gegen die Schüleraktion vor
Die Schulleitung hätte das erkennen und „umgehend gegen den Aufruf der SMV zur Teilnahme an der Gegenveranstaltung vorgehen müssen“. Pflichtwidrig hätte außerdem die Stadt Schweinfurt als Schulaufsichtsbehörde „ein unverzügliches Eingreifen unterlassen“.
Kurzum: Auch damit ähnliche Vorfälle in Zukunft unterbleiben, werde die AfD „den Vorgang nicht auf sich beruhen lassen und die Rechtsaufsicht einschalten“. Das hat sie getan – mit mäßigem Erfolg.
Schulreferent: AfD-Stadtrat Graupner intervenierte beim Oberbürgermeister
Seitens der Stadt Schweinfurt bestätigt Schulreferent Jürgen Montag, dass sich der hiesige AfD-Stadtrat Richard Graupner im Vorfeld an Oberbürgermeister Sebastian Remelé gewandt habe mit dem Verlangen, der OB solle dafür sorgen, dass politische Werbung an den Rathenau-Schulen unverzüglich unterbunden werde. Remelé habe dann, weil er das Flugblatt nicht kannte, Schulleiter Ulrich Wittmann befragt mit dem Ergebnis: Der Schulleitung ist nichts vorzuwerfen.
Schüler wie Schulen dürften sehr wohl gegen Rassismus und zu Toleranz aufrufen. Tatsächlich wendet sich der Aufruf gegen keine einzige politische Partei. Auch die AfD taucht nirgends auf.
Ein allgemeiner Aufruf gegen Fremdenfeindlichkeit
Laut Montag handelt es sich nicht um Werbung für oder gegen eine Partei, sondern um einen allgemeinen Aufruf gegen Fremdenfeindlichkeit. Darüber hinaus sei die Stadt als Sachaufwandsträger und Dienstherrin der Lehrkräfte nicht für die pädagogische Schulaufsicht zuständig, sondern im Fall dieses Aufrufes die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Unterfranken.
Ministerialbeauftragte hat "keine schulrechtlichen Bedenken" gegen die Teilnahme der SMV-Schüler
Das ist Monika Zeyer-Müller. Sie antwortet auf Anfrage dieser Redaktion, dass ihrer Dienststelle bisher keine Beschwerde der AfD Kitzingen-Schweinfurt oder eines AfD-Vertreters vorliege, dass Schüler des Rathenau-Gymnasiums den Kundgebungsaufruf mit unterstützt haben. Und: Sie sieht „keine schulrechtlichen Bedenken gegen die Teilnahme von Schülern an der Veranstaltung des Bundnisses Schweinfurt ist bunt und deren Eintreten für Grundwerte unserer Verfassung“.
Schulleiter Ulrich Wittmann war selbst vor Ort, als die sich drei Sprecher seines Gymnasiums – unter großem Beifall übrigens – gegen Rassismus und Diskriminierung, aber für Toleranz gegenüber Menschen andere Rasse, Herkunft, Religion oder Hautfarbe aussprachen. Das sei legitim und kein Verstoß gegen schulische Bestimmungen. Es gebe diesbezüglich auch keine schulaufsichtlichen Beanstandungen.
Im Aufruf zur Kundgebung gibt es keinen einzigen Parteibezug
In Artikel 84, Absatz 2, des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) heißt es: „Politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände ist nicht zulässig.“ Die bunte Kundgebung gegen Rassismus fand weder als Schulveranstaltung, noch auf Schulgelände, sondern auf dem Zeughausplatz statt. Im Aufruf findet sich kein einziger Parteibezug.
Insofern mault die AfD mit ihrer schulaufsichtlichen Drohung gegen Windmühlen. Dass sie die Veranstaltung gegen Rassismus und Ausländerhetze als gegen sich gerichtet betrachtet – das, meinte ein Redner bei der Kundgebung am Zeughaus, spreche allerdings für sich.