Da es in Gernach keinen Kindergarten mehr gibt und die Kinder in andere Ortsteile gebracht werden müssen, stellten Gernacher Eltern bei der Gemeinde Kolitzheim einen Antrag auf eine finanzielle Zuwendung für die Fahrten.
Es gebe keine rechtliche Verpflichtung für einen Zuschuss, schickte Kämmerer Werner Knoblach in der Gemeinderatssitzung voraus. Danach habe er sich bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes und beim bayerischen Gemeindetag erkundigt. Beide Instanzen würden abraten, „ein neues Fass aufzumachen“, so der Kämmerer. Die Gemeinde Kolitzheim sei schon sehr familienfreundlich, verwies er auf die Bauförderung der Kommune.
Wenn die Räte einen Zuschuss befürworten, dann müsse eine Regelung gefunden werden, die für alle Kinder in der Kommune gilt, nicht nur für die Gernacher. Etwa für alle Kinder, die mehr als zwei Kilometer vom Kindergarten entfernt wohnen. Dies sei in größeren Gemeinden durchaus möglich, so Knoblach.
Es gebe einige rechtliche Konsequenzen. Würde beispielsweise ein Bus eingesetzt, wie es manche Kommunen tun, müsste neben dem Fahrer noch eine Aufsichtsperson anwesend sein.
Es gebe keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung, betonte Bürgermeister Horst Herbert. Wenn ein Zuschuss beschlossen würde, wäre das eine rein freiwillige Leistung. Auch gelte das Prinzip der Gleichbehandlung, man müsse die Möglichkeit also allen Eltern bieten. Das heiße, wenn jemand sein Kind, aus welchen Gründen auch immer, in einen anderen Kindergarten bringe, als in den am Wohnort, müsste die Gemeinde zahlen.
In der lebhaften Diskussion gab es Stimmen für und gegen einen Zuschuss. „Wir sollten Mut haben und ein symbolisches Zeichen setzen“, sprach sich Martin Mack für den Antrag aus. Damit würde die Dorfstruktur unterstützt und die kleineren Orte gestärkt. So könnte man zum Beispiel zehn Euro pro Monat für die Kinder bezahlen, die im Heimatort keinen Platz bekommen.
Dieter Dietz lehnte einen Pauschalbetrag ab, sondern schlug vor, am Jahresende die tatsächlichen Fahrten zu bezahlen. Die Abrechnung hierfür könnte über die Buchungszeiten geschehen, entkräftigte Reinhard Heck Einwände, das wäre schwer umzusetzen.
Für ihn sei es mit der Gleichberechtigung nicht sehr weit her, so Heck weiter. Er verwies auf die großen Kosten der Gemeinde für den An- und Umbau des Kindergartens in Unterspiesheim, während es zwei leer stehende Kindergärten in der Gemeinde gebe, in Gernach und Herlheim.
Verständnis für die Gernacher Eltern brachte auch Werner Herbert auf, der ebenfalls auf die Baukosten in Unterspiesheim hinwies. Er erinnerte an Bemühungen vor zwei Jahren, als Kinder aus dem überfüllten Unterspiesheimer Kindergarten die Gernacher Einrichtung besuchen sollten. Eltern waren dazu allerdings nicht bereit.
Beide Herlheimer Räte sprachen sich gegen eine Kostenbeteiligung aus. „Eine richtige Gerechtigkeit bekommen wir nicht“, zeigte sich Walter Wiegand überzeugt. Katharina Graf wies darauf hin, dass der Besuch des Kindergartens immer freiwillig und nicht verpflichtend sei.
Eltern müsse ihr Kind soviel wert sein, dass sie die Fahrt zum Kindergarten tragen. Überall werde hingefahren, zur Musikschule, zum Schwimmen und so weiter, meinte Berthold Pfaff. Da dürfe die Fahrt zum Kindergarten keine große Rolle spielen. Bei vier Gegenstimmen sprachen sich die Räte schließlich gegen eine Kostenbeteiligung aus. Der Antrag ist abgelehnt.