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SCHWEINFURT/WERNECK: "Keine Zweifel" an Sex in Psychiatrie

SCHWEINFURT/WERNECK

"Keine Zweifel" an Sex in Psychiatrie

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    Im Missbrauchsprozess gegen eine 45-jährige Ex-Angestellte der Psychiatrie in Werneck hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Nach drei Verhandlungstagen am Schöffengericht des Amtsgerichts Schweinfurt sah der Staatsanwalt die Vorwürfe – sexueller Missbrauch von Gefangenen in acht Fällen – trotz fehlenden Geständnisses als zweifelsfrei erwiesen an.

    Wie bereits berichtet, soll die Frau aus dem Landkreis zwischen Frühjahr und Spätsommer 2011 ein Verhältnis mit einem Patienten der forensischen Abteilung der Klinik gehabt haben. Sie war damals als sogenannte Anleiterin in der Arbeitstherapie beschäftigt. Eine Qualifikation, die die gelernte Gärtnerin durch eine Zusatzausbildung erlangt hatte. Dort ist ihr dann der 44-jährige Patient zugeteilt worden, und es entwickelte sich offenbar ein sexuelles Verhältnis.

    Der Mann sitzt seit vielen Jahren in der Psychiatrie. Er war 1994 wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Entführung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er leidet unter anderem an einer schweren Störung der Sexualpräferenz, weshalb er trotz lang abgegoltener Strafe bis heute nicht wieder in die Freiheit entlassen wurde.

    Mehrfach sollen die verheiratete Mutter und der Sexualstraftäter auf einem heimlich eingerichteten Dachboden auf dem Klinikgelände Sex gehabt haben. Auch hat es offenbar ein Treffen in einem Hotel sowie Zärtlichkeiten in einem Treppenhaus in Schweinfurt gegeben. Auch war die Rede von einem Löffel, an dem – wie eine Gutachterin am Donnerstag nahelegte – DNA der Frau (offenbar Scheidensekret) gefunden wurde. Ein Geständnis legte die Angeklagte aber bis zum Schluss nicht ab. Unter Tränen sagte sie jedoch, dass mit dem Prozess und dem großen Medieninteresse „die ganze Familie zu kämpfen“ habe.

    In seinem Plädoyer ging der Staatsanwalt auf die Frage ein, ob zwischen den beiden ein echtes Liebesverhältnis bestanden habe könnte, sodass – einem Urteil des Bundesgerichtshof folgend – kein Missbrauch vorliegen würde. Zwischen den beiden waren über ein heimlich besorgtes Handy teilweise täglich über 20 Anrufe und SMS hin und her gegangen, der Forensik-Patient hatte sich nach eigener Aussage eine blumige Zukunft mit der verheirateten Frau ausgemalt. Der Staatsanwalt war dennoch der Meinung, dass keine richtige Liebesbeziehung vorliegen könne.

    Der Forensik-Patient sei aufgrund seiner Erkrankung nicht zu einer normalen Beziehung fähig, die Angeklagte habe es mit dem Sexualstraftäter nicht ernst gemeint. Für den Missbrauch „sind aus meiner Sicht alle Tatbestandsmerkmale glasklar erfüllt“, so der Staatsanwalt. Sämtliche Obergerichte hätten bestätigt, dass ein Missbrauch auch dann vorliegen kann, wenn der Gefangene mit dem Sex einverstanden gewesen ist.

    Die Nebenklage, die den Psychiatriepatienten vertritt, forderte kein konkretes Strafmaß. Man hätte allerdings gehofft, dass die Angeklagte die sexuellen Kontakte einräumt, weil das eine Last von dem 44-Jährigen genommen hätte. Auch mutmaßte der Anwalt, dass die Frau mit einem Geständnis möglicherweise straffrei ausgegangen wäre, nun aber auf jeden Fall eine Freiheitsstrafe anstehe. Die Verteidigung plädiert am 7. April, am gleichen Tag soll das Urteil fallen.

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