wasserlosen (AR) 14 Träger öffentlicher Belange hatten zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Anregungen und Auflagen eingereicht. So fordert der Emissionsschutz im Baugebiet Wasserlosen bei der Erweiterung des Neuen Brunnen II erhebliche Abstandsflächen von der Kreisstraße. In Brebersdorf verlangt der Emissionsschutz beim Sportheim im Norden sowie bei einer Maschinenhalle im Süden des neu geplanten Wohngebietes Abstände bei der Bebauung von mindestens 50 beziehungsweise 70 Metern einzuhalten. Im Falle der Maschinenhalle weist die Behörde auf mögliche Lärm- und Staubbelästigungen durch eine Getreidetrocknungsanlage hin, die Bestandsschutz habe. Sollte diese Vorgaben zutreffen, würden große Teile der zu erwerbenden Flächen für die Gemeinde ungenutzt liegen bleiben, was zu erheblich höheren Baulandpreisen führen würde, was jedoch nicht im Sinne der Kommune liege. Aus diesem Grund soll die tatsächliche Nutzung der Halle noch einmal überprüft werden.
Erschrocken waren viele Räte über die Planungen beziehungsweise die Kostenentwicklung für die Sanierung des Kindergartens in Wülfershausen. Erste Planungen, in denen der bestehende Balkon in den Gruppen- bzw. Gymnastikraum integriert werden sollte, gingen von 350 000 Euro aus. Diese Planungen lehnte jedoch die Regierung ab. Sie verlangte eine klare Trennung des Kindergartens von den durch die DJK genutzten Räumen. Das macht es erforderlich, dass vom jetzigen Gruppenraum im Obergeschoss eine eigene Treppe in das Untergeschoss eingerichtet werden muss. Durch die Regierungsauflagen ergibt sich eine Kostensteigerung auf 450 000 Euro. Trotz teilweise erheblicher Bedenken stimmte das Gremium einstimmig für den neuen Planungsentwurf, denn dieser muss erst der Regierung vorgelegt werden, um eine verbindliche Zusage über die Höhe der möglichen Zuschüsse zu erhalten.
Zwei Investitionen genehmigte der Rat: Für 8400 Euro wird ein gebrauchter Golf als Bürgermeisterauto angeschafft, da das alte Fahrzeug schon zu sehr in die Jahre gekommen ist. Der Löschweiher in Kaisten soll für 20 000 Euro saniert werden. Wegen unterschiedlicher Aussagen seitens Landtagsabgeordneter sowie des Bayerischen Gemeindetages zur Rechtmäßigkeit der Anpassung der Entgeltsätze für die forstliche Betriebsleitung durch das Forstamt Schweinfurt lehnte der Gemeinderat eine Erhöhung des Entgeltes ab. Die Kommune soll ab August 8498 Euro statt bisher 7593 Euro zahlen.