Das von der Gemeinde ersteigerte Aßmann-Haus in Hambach soll vorübergehend als Unterkunft für eine vierte Regelgruppe des Kindergartens dienen. Dies beschloss der Gemeinderat.
Es fehlen 25 Kindergartenplätze. Eine Container-Lösung wird als zu teuer abgelehnt. In öffentlicher, statt wie geplant nichtöffentlicher Sitzung, wurde ein ebenfalls nichtöffentlicher, aber unwirksamer Ratsbeschluss aufgehoben, der noch vor dem zweiten Versteigerungstermin 140 000 Euro als Obergrenze für das Haus des verstorbenen Landarztes Horst Aßmann festgelegt hatte. Allerdings hatte es seitens der Gemeinde eine Bietergarantie an die Gläubigerin, eine österreichische Bank, gegeben: über 180 000 Euro. Bei einem Rückzieher hätte man mit Schadensersatzansprüchen rechnen müssen.
Bei der Aufhebung des Beschlusses gab es eine Gegenstimme. Es wurde auch deutlich, dass nicht jeder glücklich mit dem Erwerb des Gebäudes ist angesichts 20 weiterer Häuser in öffentlicher Hand und den nun zusätzlichen Renovierungskosten.