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SCHWEINFURT: Kindergeld zu Unrecht kassiert

SCHWEINFURT

Kindergeld zu Unrecht kassiert

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    Der Vater zahlte keinen Unterhalt an seinen damals 19-jährigen Sohn, also beantragte dieser bei der Familienkasse mit Antrag vom Dezember 2012 die anteilige Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst. So geschah es auch. Ab Oktober 2013 war der junge Mann aber nicht mehr ausbildungsplatzsuchend, was er „pflichtwidrig“ der Kasse nicht mitteilte.

    Knapp 3500 Euro wurden zu viel ausbezahlt

    Ab dieser Zeit hatte er keinen Kindergeldanspruch mehr. Die Familienkasse zahlte dem heute 24-Jährigen bis April 2015 aber weiter 184 Euro im Monat – 19 Mal. Knapp 3500 Euro wurden so dem Mann unterm Strich zu viel überwiesen.

    Irgendwann aber ist das aufgefallen. Rechtlich ist das eine Steuerhinterziehung. Mitte Mai wurde die Sache bei einer Gerichtsverhandlung eingestellt mit der Aufforderung, den Betrag in Raten zurückzubezahlen. Das ist aber nicht passiert, der junge Mann war dazu wohl nicht in der Lage und bei ihm auch nichts zu holen, wie die Gerichtshilfe feststellte. Jetzt steht er erneut vor Gericht, weil er diesem schlicht nicht mitgeteilt hatte, dass er zahlungsunfähig ist. „Mit mir kann man doch reden“, sagt der Jugendrichter.

    Zur Zeit Hartz IV – ein Job nur in Aussicht

    Zurzeit lebt der Angeklagte von Hartz IV, einen Job habe er ab Dezember in Aussicht, sagt er, „brutto soll der rund 1700 Euro“ einbringen. Die „Steuerhinterziehung“ stellt der Jugendrichter schließlich gegen eine einmalige Geldauflage von 250 Euro ein, alternativ sind 20 Arbeitsstunden zu leisten, falls es mit dem Job nicht klappt. „Eine Art Weihnachtsgeschenk“, sagt der Vorsitzende, und die Staatsanwältin macht mit. Die Familienkasse muss – wenn es überhaupt geht – ihren Rückzahlungsanspruch selbst durchsetzen.

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