Der Vater zahlte keinen Unterhalt an seinen damals 19-jährigen Sohn, also beantragte dieser bei der Familienkasse mit Antrag vom Dezember 2012 die anteilige Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst. So geschah es auch. Ab Oktober 2013 war der junge Mann aber nicht mehr ausbildungsplatzsuchend, was er „pflichtwidrig“ der Kasse nicht mitteilte.
SCHWEINFURT