Klarer kann die Aussage der Regierung von Unterfranken nicht sein: Der Bauausschuss wie der Stadtrat müssen ihren Beschluss aufheben, dem Eigentümer der Immobilien Keßlergasse 5 und 7 dessen Pläne zur Sanierung zu genehmigen, obwohl die Denkmalpflege dagegen ist. Die Baugenehmigung darf in dieser Form nicht erteilt werden. Die Entscheidung pro Bauherr bisher war "rechtswidrig".
Schweinfurt