Acht Anklagen hatte der Staatsanwalt zu verlesen, die meisten bezüglich Diebstählen, um die Heroinsucht zu befriedigen – klassische Beschaffungsdelikte; ferner war Besitz von und Handel mit Heroin angeklagt. Die Delikte lagen bis zu drei Jahre zurück. Jetzt hat sie das Schöffengericht im Bündel verhandelt und nach nur einem halben Tag abgeurteilt: zwei Jahre und zehn Monate muss der 34-jährige Angeklagte ins Gefängnis – aus dem er zum Prozess vorgeführt worden war.
SCHWEINFURT