Das Kolping Bildungszentrum Schweinfurt GmbH ist schon seit 13 Jahren damit betraut, im Auftrag der Stadt die Schuldnerberatung für Menschen mit finanziellen Problemen durchzuführen – zur Zufriedenheit der Stadt und auch auf unbestimmte Zeit. Übernommen werden von der Stadt, die von Rechts wegen für die Kosten der Schuldnerberatung aufkommen muss und diese auch an einen anderen Träger delegieren kann, Personal- und Sachkosten.
Bisher durfte laut Information der Stadtverwaltung im Stadtrat und Sozialausschuss die Schuldnerberatung bei einer Privatinsolvenz nur das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchführen. Das eigentliche Insolvenzverfahren, bei dem es um die für die Schuldner wichtige Restschuldbefreiung geht, musste von einer so genannten „geeigneten Stelle“ laut Insolvenzrecht, sprich meist Rechtsanwälten, durchgeführt werden.
In der Praxis ist das aber nicht praktikabel „und widerspricht dem Interesse des Schuldners“, so Sozialamtsleiterin Corinna Büttner. Der Freistaat Bayern hat nun das Gesetz geändert, die Finanzierung zugesíchert und auch die Insolvenzberatung für die Verbraucherinsolvenzen den kreisfreien Städten und Landkreisen übertragen. Der Landkreis hat mit Kolping bereits eine entsprechende Vereinbarung ab 1. Januar 2019 geschlossen, die Stadt tut dies nun nach einstimmigem Beschluss im Stadtrat ebenfalls.
Die Kolping-Schuldnerberatung ist unter (0 97 21) 78 83 90 erreichbar bzw. im Internet unter www.kolping-bildung-schweinfurt.de