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Wipfeld: Kompromiss für Photovoltaik im Altort

Wipfeld

Kompromiss für Photovoltaik im Altort

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    Der Altort des Winzerdorfes Wipfeld mit dem Marktplatzensemble im Zentrum ist von historischer Bedeutung. Das Ortsbild hat sich im Laufe der Jahrhunderte verändert – das städtebauliche Gerüst und die historische Bausubstanz an vielen Stellen allerdings nicht. Mitte der 1990er Jahre wurde der Altort im Rahmen der Städtebauförderung umfassend saniert. In diesem Zusammenhang wurde für den Bereich eine Gestaltungssatzung auf den Weg gebracht, ein Leitfaden für die Baugestaltung im Altort mit Vorschriften und Anregungen jenseits des Denkmalsschutzes.  Und diese 25 Jahre alte Richtlinie sorgte jetzt für kontroverse Diskussionen im Wipfelder Gemeinderat.

    Auf dem Prüfstand: Der Punkt sieben - Antennen und Solaranlagen - des vierten Paragrafen in der Gestaltungssatzung. Auf dem Ratstisch lag nämlich ein Antrag für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Satteldach eines Wohnhauses im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung in der Obereisenheimerstraße. Der Knackpunkt: Die Photovoltaikanlage ist in beantragter Vollbelegung vom öffentlichen Verkehrsraum aus zu sehen. Das ist laut Satzung nicht zulässig, könnte aber im Einzelfall genehmigt werden.

    Eine Grundsatzentscheidung für das Gremium, stellte Bürgermeister Tobias Blesch fest, schließlich gibt es bis dato im Altort keine vergleichbaren Anlagen. Für den übrigens vorbildlich "maskierten" Gemeinderat war die Entscheidung schwierig, schließlich ist die Gestaltungssatzung zwar in die Jahre gekommen, soll aber eben auch die historische Qualität des Altortes sichern. Und dazu passen nun mal statt der roten Dächer für viele Ratsmitglieder die dunklen Solarmodule nicht wirklich, auch wenn sie vom Antragsteller wohl in möglichst unauffälliger Ausführung geplant sind.

    Möglicher Präzedenzfall

    Fast eine Stunde wurde im Rat diskutiert. Der mögliche Präzedenzfall, wie Tobias Lother warnte, durch die Errichtung sichtbarer Photovoltaikmodule sorgte für Unbehagen und die Meinungen gingen weit auseinander. Dazu gehörte auch die grundsätzliche Frage, was nun für den Einzelnen unabhängig vom festgelegten Geltungsbereich noch zum historischen Ortskern gehört und was eben nicht. Bernhard Kießling wollte mit einem Votum zugunsten der regenerativen Energiegewinnung von Gemeindeseite "ein Zeichen gegen den Klimawandel setzen".

    Gabriele Brach und Udo Muckenschnabel wollten zumindest im historischen Zentrum keine Ausnahmen zulassen, und Berthold Braun plädierte für eine Gleichbehandlung aller Bauwilligen –egal wo sie wohnen.  Markus Schott stellte die zukünftige gemeindliche Positionierung zur Diskussion und plädierte für eine Novellierung der Gestaltungssatzung. Doch die stand aktuell nicht auf der Tagesordnung und das müsste laut Jochen Schneider in Kooperation mit dem Denkmalamt geschehen.

    Bürgermeister Blesch beendete schließlich die angeregten Diskussionen mit seinem Kompromissvorschlag, das Dach, in Anlehnung an einen ähnlich gelagerten Fall, auf der Ostfläche komplett, auf der Westseite partiell zu belegen und den vom öffentlichen Verkehrsraum sichtbaren Bereich auszusparen.

    Keine Vollbelegung

    Nachdem dann abschließend der Antrag auf Vollbelegung mehrheitlich abgelehnt wurde, gab es schließlich eine Einigung: Der Bauherr darf die kaum einsehbare Ostseite seines Daches voll belegen, die vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbare Westseite nur zur Hälfte; eine Aufständerung ist nicht erlaubt, und die Module sind in symmetrischer Form anzuordnen.

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