Wodka fließt in Strömen, Bier auch – und gegen 1 Uhr rastet ein 27-Jähriger Schweinfurter Lkw-Fahrer bei der privaten Geburtstagsfeier aus. Der 1,92-Meter-Mann versetzt einem 20 Zentimeter kleineren mitfeiernden Ingenieur (28) wohl ohne Anlass eine heftige Kopfnuss mit der Stirn. Der geht zu Boden, über seiner rechten Augenbraue fließt Blut aus der fünf Zentimeter langen Platzwunde.
„Es ist Scheiße gelaufen“ ist keine Entschuldigung
Für das Opfer der Attacke ist die Grillfeier vorbei. Die Wunde wird in der Klinik behandelt. Nach zweieinhalb Wochen etwa ist die Verletzung so weit verheilt, nach vier Wochen sind die Kopfschmerzen weg. Die stellten sich aber seither bei Wetterwechsel ein, sagt der 28-Jährige. Ein schlichtes „Es ist Scheiße gelaufen“, wie sich der damalige Angreifer ihm gegenüber erst vor zwei Wochen ausgedrückt habe, will er als Entschuldigung nicht akzeptieren. Die Narbe über seinem Auge wird bleiben.
„Irgendwas hat er zu mir gesagt“
Vor dem Amtsrichter muss sich der Lkw-Fahrer wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Er räumt die Tat ein, meint aber, dass der Ingenieur ihn davor beleidigt habe: „Irgendwas hat er zu mir gesagt, ich weiß aber nicht mehr, was.“ Das Opfer widerspricht entschieden.
Die fünf Feiernden hätten an diesem Abend fünf Flaschen Wodka geleert, dazu noch viele Flaschen Bier, sagt der Anwalt des Lkw-Fahrers. Er gehe davon aus, dass alle ziemlich alkoholisiert gewesen seien, auch der Ingenieur. Der Verteidiger geht in seinem Plädoyer von einer Beleidigung seines Mandanten durch das Opfer aus – was die Tat seines Mandanten nicht verringern oder entschuldigen solle.
Körperverletzung ist das Standarddelikt des Angeklagten
Der Staatsanwalt sieht dagegen keinen Beleg für eine vorausgegangene Provokation, wohl aber einen Hang des Angeklagten, in alkoholisiertem Zustand gegen andere gewalttätig zu werden: „Das ist die fünfte vorsätzliche Körperverletzung innerhalb der letzten zehn Jahre, immer in Verbindung mit Alkohol.“ Weder Geldstrafen, noch Jugendarreste und eine kurze verbüßte Freiheitsstrafe hätten ihn beeindruckt. Eine positive Sozialprognose sieht der Anklagevertreter nicht - und fordert acht Monate, ohne Bewährung.
Richter: Bewährung ist nicht mehr möglich
Das will der Angeklagte unbedingt verhindern. In einem halben Jahr wird er Vater. Sein Verteidiger hält vier Monate zur Bewährung für ausreichend. Der Amtsrichter dagegen folgt dem Antrag des Staatsanwalts auf ganzer Linie. Angesichts der vier einschlägigen Vorstrafen sei keine Bewährung mehr möglich – allerdings Rechtsmittel gegen das Urteil.
Auch zivilrechtlich könnte die Kopfnuss für den Lkw-Fahrer noch teuer werden. Das Opfer seiner Attacke fragte den Strafrichter ausdrücklich, wie es denn mit Schmerzensgeld aussieht. Der verwies ihn auf den zivilrechtlichen Klageweg.