Mit Schnupfen in die Kita? Seit 15. März ist das im Freistaat nur noch möglich, wenn Eltern für ihr Kind einen negativen Schnelltest vorlegen können. Ähnliche Regelungen gibt es auch an den Schulen, wo ab 12. April eine Testpflicht gilt – für diejenigen, die in die Schule kommen können. Wer aber schon leichte Erkältungssymptome hat, bräuchte vor dem Schulbesuch erst einmal einen negativen Schnelltest. Für eben diese Fälle hat der Landkreis Schweinfurt ein neues Testangebot angelegt.
Kreis Schweinfurt