Weil der Vorsitzende Richter auf den letzten Drücker nicht doch noch einen Geistlichen als Zeugen geladen hat, bei dem sich das mutmaßliche Opfer vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs vor einigen Jahren in ihrer Absicht, ihren Vater und die Familie zu verlassen, religiösen Rat geholt hatte, stellte die Verteidigung umgehend einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Der wies ihn zurück, weil die beweiserheblichen Tatsachen, um die es ging, "als wahr unterstellt" werden könnten. Und: Der Antrag sei zum Teil auch unzulässig.
Schweinfurt