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NIEDERWERRN: „Lasertag“ in Zukunft nur noch ab 16?

NIEDERWERRN

„Lasertag“ in Zukunft nur noch ab 16?

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    asertag: Ein Mann zielt in einem „Funcenter“ mit einem „Phaser“ auf einen Mitspieler (Symbolbild).  Das Landratsamt Schweinfurt hat der „Kart & Event GmbH“ in Oberwerrn verboten, zum Lasertag unter 16-Jährige zuzulassen. Der Betreiber klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht.
    asertag: Ein Mann zielt in einem „Funcenter“ mit einem „Phaser“ auf einen Mitspieler (Symbolbild). Das Landratsamt Schweinfurt hat der „Kart & Event GmbH“ in Oberwerrn verboten, zum Lasertag unter 16-Jährige zuzulassen. Der Betreiber klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht. Foto: Foto: Julian Stratenschulte/dpa

    „Lasertag“ heißt das Spiel, das die „Kart & Event GmbH“ Oberwerrn auf ihrer Homepage unter der Bezeichnung „Laser Planet“ anbietet. Dabei spielen einzelne oder Mannschaften in einem abgedunkelten, mit Hindernissen versehenen Raum gegeneinander, zielen mit „Phasern“ aufeinander, „markieren“ sich gegenseitig und sammeln somit Punkte. Es geht darum, möglichst viele zu erzielen. Ein Ballerspiel für Erwachsene, wie es sie im Internet dutzendfach gibt, könnte man meinen, nur eben „in echt“ in einer Halle.

    „Markieren“ bedeutet Abschießen

    In seinen „Laser Planet Schweinfurt“ bittet der Betreiber aber nicht nur Erwachsene, sondern Jugendliche und sogar Kinder – ab zwölf Jahren. Das aber sieht das Jugendamt im Landratsamt Schweinfurt, seitdem es davon weiß, nach zwei Inspektionen der „Lasertag“-Anlage extrem kritisch. Denn „das verharmlosend als Markieren bezeichnete Abschießen der menschlichen Gegner mit einem waffenähnlich aussehenden Objekt, dem Phaser“, stelle eine Gefahr für die Persönlichkeitsentwicklung sowie das körperliche, geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zumindest unter 16 Jahren dar.

    Laut Jugendamt beinhalte das Spiel mit Hindernissen, Versteckmöglichkeiten, Dunkelheit Nebeleffekten, Weltraumrauschen und harter Technomusik „die „Atmosphäre eines Kampfes“. Menschen fungierten zugleich als Schützen und auszuschaltende Kontrahenten, eine Dauerschussabgabe bis 100 Schuss und „Raketenfunktionsaktivierung“ sollten die Spannung noch wachsen lassen. Für sozial-emotional instabile Jugendliche könne durch dieses „Spiel“ das „Aggressionspotenzial auch in intolerante Bereiche gesteigert werden“.

    Betreiber bestreitet seelische Gefährdung

    Die Behörde verbot dem Betreiber nach Paragraf 7 Jugendschutzgesetz, unter 16-Jährige in die Anlage zu lassen – auch nicht in Begleitung von Erziehungsberechtigten. Die Anordnung sei an gut sichtbarer Stelle auszuhängen und auf der Homepage bekannt zu machen. Dagegen aber klagt die „Kart & Event GmbH“ vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Am Donnerstag kam es zur ersten mündlichen Verhandlung.

    Der Betreiber bestreitet die körperliche, geistige oder seelische Gefährdung von Spielern zwischen zwölf und 16 Jahren. Das Spiel, gespielt mit anderen, trage eher zu einer Stärkung der sozialen Bindungen bei. Der Anwalt des Betreibers betonte, der Ausschluss der Altersgruppe zwölf bis 15 Jahre bedeute eine geschätzte Umsatzeinbuße von 30 Prozent. „Laser Planet“ sei dann kaum mehr wirtschaftlich machbar, das Verbot unverhältnismäßig. Man könne einzelne Spielmodi für Kinder und Jugendliche abändern, das Spiel „Gladiator“ sei bereits rausgenommen worden.

    Simulierte Tötungstaten bleiben

    Die Simulation von Tötungstaten – mit Laserstrahlen wie bei Übungen des Militärs – bleibe dennoch Teil des Spieles, so die Vertreterin des Jugendamtes. Sie plädiert für eine Altersgrenze von 16 Jahren und verweist auf ein vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München bestätigtes Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichts. Dieses war einem ausführlichen psychologischen Gutachten gefolgt, das im „Lasertag“-Spiel eines Würzburger Gewerbebetriebs eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen im Alter unter 16 Jahren sah. Jüngeren ist der Zutritt seither untersagt. Das Urteil ist seit Sommer 2016 rechtskräftig.

    8000 Euro Vorschuss fürs Gutachten

    Denselben Sachverständigen Dr. Florian Rehbein vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen wird das Gericht auch mit der Erstellung eines Gutachtens zum „Laser Planet“ der „Kart & Event GmbH“ beauftragen – wenn der Kläger einen Vorschuss von 8000 Euro bezahlt. Bis das Gutachten vorliegt, wird es nach Einschätzung von Prozessbeteiligten mindestens ein halbes Jahr dauern. Der Kammervorsitzende hatte aber angedeutet, dass er das Ermessen des Landratsames, unter 16-Jährigen den Zutritt zum „Laser Planet“ zu verbieten, als rechtens ansieht. Und: „Nach den bisherigen Erfahrungen mit solchen Anlagen gehe ich davon aus, dass sie schon problematisch ist.“

    Am Donnerstag fand vor derselben Kammer auch eine Verhandlung über die Altersgrenze des Lasertag-Anbieters „Area 50 Fun GmbH“ in Haßfurt statt. Eine Entscheidung der Kammer ist jedoch noch nicht veröffentlicht.

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