800 Euro muss ein 47-jähriger Angler dafür zahlen, dass er am Main bei Winterhausen mit einer lebenden, zappelnden Grundel als Köder am Angelhaken erwischt wurde. Das sei nach Tierschutzgesetz verboten, sei aber eine beim Angeln auf Raubfische leider immer wieder anzutreffende Methode, sagte ein Fischereiaufseher als Zeuge vor Gericht.
Die Erklärung des Angeklagten, wie – ohne dass er etwas mitbekommen hat – ein solcher Fisch an seinen Angelhaken gekommen sein könnte, hat der Richter unter „Angler-Latein“ abgelegt. Ein Regenwurm aus seinem Garten sei als „Lockvogel“ an der Angel gewesen, und die Grundel müsse den Wurm geschnappt und sich dabei am Haken festgebissen haben. Die Ausrede höre er immer wieder, sagte der Zeuge von der Fischereiaufsicht, aber so wie die Grundel am Haken gehangen habe, das schaffe der nur sechs bis acht Zentimeter große Fisch nicht von allein: Haken durchs Maul und am Hinterkopf wieder raus. Außerdem sei von einem Regenwurm, der ja fast so lang ist wie eine Grundel, nichts zu sehen gewesen. Auch nicht auf Farbbildern von dem kleinen Fisch, um dessen Ende als Köder es in dem Prozess beim Amtsgericht ging.
Brisanter Fall aus Tierschützer-Sicht
Weil ein Staatsanwalt die Brisanz des Falles aus Tierschützer-Sicht nicht erkannt und das Verfahren schon mal abgelegt hatte, musste sich das Bayerische Justizministerium mit dem Sachverhalt beschäftigen, dann war der Generalstaatsanwalt in Bamberg zuständigkeitshalber damit befasst und jetzt ist die Grundel am Tisch von Richter Thomas Behl aufgeschlagen. Der Fischereiverband hatte nicht locker gelassen unter Hinweis auf die negative Wirkung nach draußen: Wenn sich das herumspreche, dass das Angeln mit lebendem Köder nach dem Tierschutzgesetz zwar verboten sei, dass aber erwischten Anglern nichts passiere.
Der Angeklagte blieb dabei, dass er mit Wurm gearbeitet hat und an dem Tag gezielt Grundeln fangen wollte. Dazu hatte er allerdings, so der Fischereiaufseher, einen viel zu großen Haken, einen für Raubfische, an der Angel. Bei zwei weiteren Angeln, die im Wasser hingen und kontrolliert wurden, sei überhaupt kein Köder am Haken gewesen. Vermutlich mussten da, so der Zeuge, auch Grundeln als Köder herhalten, aber durch die Sogwirkung eines kurz zuvor vorbeifahrenden Schub- Verbandes seien die Fischlein wohl vom Haken gezogen worden.
Angler wollte einen Freispruch
Einen Strafbefehl über 800 Euro hatte der Angler nicht bezahlt, er wollte einen Freispruch. Staatsanwalt und Richter wiesen darauf hin, dass er bei der Beweislage nicht damit rechnen könne. Wenn er unbedingt auf einem Urteil bestehe, werde die Sache für ihn nur erheblich teurer und außerdem sei er dann vorbestraft. Ein letztes Mal fragte der Angeklagte, was er denn Strafbares gemacht haben soll und erneut sagte man ihm: Einem Fisch Schmerzen zugefügt. Daraufhin war er mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geld-Auflage an die Staatskasse einverstanden, nur 800 Euro auf einen Schlag, das sei für ihn ein bisschen viel, sagte er: Der Richter gab ihm Zeit bis zum 1. November.
Übrigens: Die Grundel ist aus dem Schwarzmeer-Raum eingewandert und hat sich stark verbreitet, ein sehr kleiner Fisch, nicht mit Meefischli zu verwechseln, und aufgrund ihrer geringen Größe in der Küche kaum zu verwerten. Dass der Angeklagte an diesem Tag gezielt Grundeln mit nach Hause bringen wollte, glaubte das Gericht ihm auch nicht: Da müsste man ja, um satt zu werden, einen dreiviertel Tag am Ufer sitzen.