Wie im Hauptausschuss, so auch im Stadtrat wurde die Anpassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in Schweinfurt mit großer Mehrheit verabschiedet. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen.
Ordnungsreferent Jan von Lackum hatte die Satzungsänderung damit begründet, dass zum einen das Finanzamt darauf hingewiesen hatte, dass die aus 1972 und 1981 stammenden Versionen nicht den heutigen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit entsprechen. Außerdem sollen die Benutzungsgebühren inklusive der Nebenkosten für Warmwasser an den Mietspiegel in Schweinfurt angepasst werden. Man orientiere sich am unteren Rand und ziehe davon noch 20 Prozent ab, so von Lackum. Die Gebühr beträgt monatlich je Quadratmeter Wohnraum fünf Euro. Vorher waren es 1,60 Euro in der Euerbacher Straße 13/15 und 2,60 Euro in der Euerbacher Straße 9/11. So genannte Fehlbeleger sollen monatlich 6,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zahlen.
Harsche Kritik der Linken
Neben den Linken übten auch Bündnis 90/Die Grünen deutliche Kritik an der neuen Satzung, insbesondere die Höhe der Gebühren war ihnen ein Dorn im Auge.
„Die Linke Stadtratsfraktion Schweinfurt zeigt keinerlei Verständnis für die Erhöhung der Mieten in der Obdachlosenunterkunft“, schreibt Fraktionsvorsitzender Frank Firsching in einer Pressemitteilung. Er verweist darauf, dass der Stadtrat mit den Stimmen von CSU, AfD und SPD die Erhöhung der Gebühren beschlossen habe. Alle drei Parteien werden von Firsching für ihr Abstimmungsverhalten kritisiert. Die AfD habe im bayerischen Landtagswahlkampf den Spruch „Sozial ohne rot zu werden“ plakatiert, nun zeige der neu gewählte Landtagsabgeordnete Richard Graupner mit seiner Zustimmung im Stadtrat „die wahre antisoziale Einstellung seiner Partei.“
Enttäuscht ist Firsching auch von den zustimmenden SPD-Räten, „die den Verwaltungsvorschlag von OB Remelé scheinbar gedankenlos übernommen haben.“ Von diesem und seiner Fraktion sei „auf diesem Gebiet ohnehin nichts zu erwarten.“ Bei den Grünen und den Gruppierungen der Freien Wählern bedanken sich Firsching und sein Fraktionskollege Sinan Öztürk ausdrücklich für die inhaltliche Unterstützung.
Antragsstellung für Obdachlose schwer
Fast alle Obdachlose bekommen in Deutschland Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, sprich Hartz IV, und damit auch Unterstützung bei der Miete – dafür müssen sie aber einen Antrag stellen, damit der Bund der Stadt die Kosten auch ersetzt. „Aus verschiedenen persönlichen Gründen heraus nehmen diese bürokratische Hürde aber nicht alle Bewohner der Unterkunft, wie die Stadt selbst schreibt, sodass die Mieterhöhung einige Bedürftige rücksichtslos treffen wird“, so Firsching, der in dieser Argumentation im Stadtrat auch von Thomas Schmitt (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt wurde.
Firsching erklärt, man befürworte alle Versuche der Reintegration von Obdachlosen in die Gesellschaft. „Dazu ist aber keine Mieterhöhung von knapp 100 Prozent nötig. Wer das meint, der glaubt auch einem an Blutarmut erkrankten Menschen helfe es zur Ader gelassen zu werden.“ Linken-Stadtrat Sinan Öztürk kündigt an, man werde beantragen, „dass jene Obdachlose, deren Miete nicht vom Bund übernommen wird, von der Gebührenzahlung durch eine Satzungsergänzung vollständig ausgenommen werden.“