„Schwuchtel“, „Lusche“, „Wessi per Einreise“, „dreckiges Arschloch“, dem man „die Fresse polieren“ müsste. Das, so sagt er, und noch mehr hat sich Thomas (26, Name geändert) von seinen vorgesetzten Zivilbeschäftigten der US-Armee im Truppenküchenbereich anhören müssen. Als „zu dumm zum Kochen“, „gestrandetes Walross“, „Objekt einer bisexuellen Bastelstunde“, „Prinzessin Valium“ „Lusche“ und „Schwuchtel“ ist, wie sie behauptet, Carmen (23, Name geändert), Thomas' Freundin, von Vorgesetzten tituliert und außerdem in den Po gekniffen worden. Beide waren befristet bis Ende März 2008 als Truppenköche eingestellt.
Diese Demütigungen sollen jetzt für den Arbeitgeber richtig teuer werden. Mindestens 34 000 Euro für Thomas und nicht weniger als 50 000 Euro für Carmen fordern als Schmerzensgeld für das erlittene Mobbing deren Anwälte vor dem Arbeitsgericht. Weil die US-Armee aber laut Truppenstatut vor kein deutsches Gericht gezerrt werden kann, richtet sich die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die sich anstelle der USA mit den Mobbing-Vorwürfen konfrontiert sieht.
Ungeachtet der Beweisbarkeit passe die Höhe der geforderten Schmerzensgelder „nicht in unser System“, gab der Vorsitzende Richter zu bedenken. „Wenn in den USA ein Bürger in ähnlicher Weise angegangen würde, würden wir über ganz andere Summen reden“, sagte einer der Kläger-Anwälte, Professor für Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Bonn. Das Schmerzensgeld für derartige Diskriminierungen müsse abschreckend wirken. Angesichts des jährlichen 500-Milliarden-Dollar-Umsatzes der US-Armee seien die Forderungen der beiden Mandanten moderat.
Der riesige US-Verteidigungsetat könne doch nicht auf die Schweinfurter Dienststelle übertragen werden, erwiderte der Beklagten-Anwalt, ein Schweinfurter Advokat. Er war in Begleitung des Personalreferenten. Die Frage sei doch, ob es Diskriminierungshandlungen gab. Der Punkt sei, ob der Beklagte überhaupt bereits sei, etwas zu bezahlen, sagte der Vorsitzende mit Blick auf eine mögliche Einigung. Wenn das Gericht entscheiden müsse, habe der Beklagte – der deutsche Staat – „ein „erhebliches Prozessrisiko“. Thomas und Carmen stützen einen Teil ihrer Vorwürfe nicht nur auf eigene Angaben, sondern haben auch Zeugen benannt. Damit kann eine öffentliche Erörterung der Geschehnisse sehr schnell sehr peinlich werden.
„Der Vorschlag des Gerichts wird überdacht“, sagte der Anwalt der Beklagten. Demnächst geht's weiter mit einem richterlichen Vorschlag, mit dem beide Parteien einverstanden sein müssten, um den Streit zu beenden. Doch ihre Vorstellungen von angemessenen Schadensersatzsummen liegen offenkundig weit auseinander. Der Vorsitzende sieht deshalb einen längeren Prozess. Der Fall werde, falls er – wie zu erwarten sei – durch die Instanzen geht, „uns zwei, drei Jahre begleiten“.