Die Absichten des jungen Mannes waren eindeutig. Er war im September 2006 mit der Frage „Welches Girl aus dem Raum Schweinfurt hat Lust auf Sex?“ beim Mainfranken-Chat eingestiegen. Dass das Mädchen, mit dem er schließlich ins Gespräch kam, erst elf war, wusste er. Stellte sogar die Frage, ob sie nicht ein wenig zu jung für ihn sei. Trotzdem machte er weiter, stellte dem Mädchen eindeutige Fragen und versuchte sie zu überreden, an sich sexuelle Handlungen vorzunehmen, wie es im Juristendeutsch heißt.
Was die Elfjährige aber nicht tat. So wurde der 20-jährige Bäcker schließlich wegen des versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes vom Jugendgericht verurteilt. Er muss 1000 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ zahlen, die Kosten des Verfahrens tragen und er muss zur Erziehungsberatung. Auch eine psychologische Betreuung schloss der Richter nicht aus, wollte aber das Ergebnis der Erziehungsberatung abwarten. Er entliess den jungen Mann nicht ohne deutliche Verwarnung. Kinder unter 14 Jahren stünden unter besonderem Schutz. Der Angeklagte habe einen Riesenbock geschossen und sollte nun endlich anfangen nachzudenken.
Irgendwie habe er zwar gewusst, dass das Gespräch nicht in Ordnung war, versuchte der junge Mann sein Handeln zu erklären. Und inzwischen tue es ihm auch sehr leid. Aber im Internet traue man sich einfach mehr. An Details erinnerte er sich nicht. Das war freilich nicht nötig, denn ein Anruf beim Anbieter genügte, um das exakte Chatprotokoll samt Datum, Uhrzeit und Adressen der Beteiligten zu bekommen. Das Mädchen hat die Sache recht gut verarbeitet, betonte die Kriminalbeamtin, die die Elfjährige vernommen hatte.