Kinder ab sechs Jahren müssen auf Indoor-Spielplätzen doch eine Corona-Schutzmaske tragen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Er revidierte damit eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg, das in der ersten Augustwoche für Aufsehen gesorgt hatte.
Hambach