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SCHWEINFURT: Mehrheit für Bordell am Hainig, das keiner will

SCHWEINFURT

Mehrheit für Bordell am Hainig, das keiner will

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    Der neue Standort für ein Bordell am Hainig in der Alois-Türk-Straße. Das Gebäude des früheren Raumausstatters wird sich  äußerlich nicht verändern. Wie massiv und ob fürs Rotlicht außen geworben wird, ist nicht bekannt.
    Der neue Standort für ein Bordell am Hainig in der Alois-Türk-Straße. Das Gebäude des früheren Raumausstatters wird sich äußerlich nicht verändern. Wie massiv und ob fürs Rotlicht außen geworben wird, ist nicht bekannt. Foto: Foto: Hannes Helferich

    Im Gewerbegebiet Hainig wird ein Bordell eröffnen. Der Rotlichtadresse haben die Nachbarn nicht zugestimmt. Aber der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates. Das aber notgedrungen und mit „großen Bauchschmerzen“ und „zähneknirschend“, wie es beispielsweise Stadträtin Christiane Michal-Zaiser (prosw) und ihr CSU–Kollege Rüdiger Köhler formulierten.

    Notgedrungen deshalb, weil die beabsichtigte Nutzungsänderung von derzeit Raumausstattung auf Bordell im Gewerbegebiet „bauplanungsrechtlich zulässig ist“, wie Bauverwaltungsamtsleiter Werner Duske den Baustadträten ihre Lage klar machte. Das hieß: Ablehnen geht eigentlich nicht.

    Acht Räume, in denen Prostituierte ihre Dienste anbieten

    Antragsteller ist eine GK Immobiliengesellschaft, die Jürgen Krug vertritt. Ihm gehört auch die Immobilie in der Alois-Türk-Straße 3. Deren Außenansicht wird sich durch den geplanten Bordellbetrieb nicht verändern, erläuterte Duske. Innen stößt der Gast zunächst auf einen Gastrobereich. Es muss massiv umgebaut werden. Geplant sind acht Zimmer in verschiedenen Größen, in denen die Damen ihre Dienste anbieten. Vorgesehen ist laut Bauantrag auch ein kleiner Saunabereich. Die notwendigen Parkplätze sind auf dem Gelände nachweisbar.

    Neues Prostituiertengesetz seit 1. Juli in Kraft

    Wie später die Stadträte machte auch Ordnungs- und Sicherheitsreferent Jan von Lackum noch vor der Präsentation des Antrags durch den Bauverwaltungsamtsleiter kein Hehl aus seiner sich in engsten Grenzen haltenden Freude über das Vorhaben. Wegen des neuen Prostituiertengesetzes sei allerdings mit weiteren Anträgen zu rechnen.

    Seit 1. Juli 2017 ist es in Kraft. Es sieht für den Geschlechtsverkehr mit Freiern eine Kondompflicht vor. Daneben sind eine Anmeldepflicht, eine Gesundheitsberatung für Prostituierte sowie eine Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe vorgeschrieben. Wer eine Tätigkeit im Bordell ausüben will, hat dies bei der Behörde anzumelden.

    Das neue Gesetz schütze vor Krankheiten, dämme Menschenhandel ein und mit der Regelung, dass Prostituierte nicht mehr im Etablissement wohnen dürfen, solle auch der Wohnungsprostitution ein Riegel vorgeschoben werden, erläuterte von Lackum.

    Wenn der erste Bauantrag für ein Bordell am Hainig auch eine Nutzungsänderung sei, gehe er davon aus, dass angesichts der vielen in Schweinfurt vorhandenen, den neuen Regeln aber nicht entsprechenden Betrieben weitere Anträge auf Genehmigung folgen.

    Einzig rechtliches Verhinderungsinstrument ist der Bebauungsplan

    Die Premiere am Hainig zu verhindern, dafür sieht die Stadt keine Chancen. Stadträtin Michal-Zaiser hatte als eine Möglichkeit – mit Blick auf die Wohnbereiche im Revier – das Mindestabstandsgesetz ins Spiel gebracht. Es gewinnt, um Spielhallen zu verhindern, an Bedeutung. Berlin habe ein solches Gesetz erlassen. Von Lackum, Jurist wie Michal-Zaiser, machte keine Hoffnung.: „Mindestabstände geht in Bayern nicht“. Einziges Mittel einen Bordellbetrieb in einem Gebiet auszuschließen sei eine Änderung des Bebauungsplans. Davor rate er derzeit aber ab. Die Einschränkung deshalb, weil er diesen Weg bei einer „ungesunden Mehrung“, sprich weiteren Anträgen etwa für den Hainig, als durchaus gangbar halte. Das auch bei einem festgestellten „Trading down“, also der Abwertung eines Gebietes durch zu viele Bordelle. Gemeint war ein spürbarer Umsatzrückgang bei den vorher vorhandenen Geschäften.

    Zur Außenwerbung fürs Etablissement wurde nichts bekannt

    Nachzudenken wäre dann auch gleich über Werbe-Regeln. Auf Nachfrage von Reginhard von Hirschhausen (Grüne) erfuhren die Baustadträte nämlich, dass der derzeitige Hainig-Bebauungsplan dafür nichts vorsieht. „Wenn der Bordellbetreiber große Werbeanlagen will, kann er das tun“, stellte von Lackum fest.

    Er begegnete auch der Kritik Schneiders, der es lieber gewesen wäre, wenn die Verwaltung den Antrag nur zur Kenntnisnahme vorgelegt hätte. So aber müsse sie über ein Bordell abstimmen.

    „Ich möchte nicht wissen, was der Verwaltung vorgeworfen worden wäre, wenn wir die Stadträte vor vollendete Tatsachen gestellt hätten“, merkte von Lackum dazu an. Deshalb auch habe er eingangs davon gesprochen, die Stadträte nun mit einer „gewissen Zumutung belasten zu müssen“.

    Herbert Wiener (SPD) wiederum sah die Thematisierung im Ausschuss als „keine Zumutung“ und das neue Gesetz eine „notwendige Entscheidung“. Es diene dem Schutz bisher ausgebeuteter Frauen. Er warnte vor Scheinheiligkeiten und „so zu tun, als sei das alles eine „Sache der bösen Frauen“. Er bat die Verwaltung darum, verträgliche Lösungen im Sinne der Frauen zu finden. Köhler forderte zu einem wachen Auge am Standort Hainig auf.

    Dann Abstimmung: Das Bordell wurde mit einen Gegenstimme genehmigt. Der von Ulrike Schneider von der Schweinfurter Liste.

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