(fan) Der 23-Jährige, den der des Mordes Angeklagte Patrick H. am frühen Morgen des 26. Juli letzten Jahres getötet haben soll (wir berichteten), ist an einem Messerstich in den Hals gestorben. Das berichtete am vierten Verhandlungstag der mit der Untersuchung beauftragte Rechtsmediziner der Universität Würzburg vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Schweinfurt.
Die tödliche Verletzung – eine von insgesamt 23 Stich- und Schnittwunden – sei dem Opfer offenbar zu Beginn der Attacke beigebracht worden. Halsschlagader und Halsvene seien durchtrennt und bei einer Stichlänge von etwa acht Zentimetern auch die Kehlkopfregion verletzt worden, so der Sachverständige. Folge: „Massiver Blutverlust nach außen und innen“. Innerhalb von drei Minuten sei der Mann verblutet und gleichzeitig erstickt. Durch die Verletzung in den Rachenraum hinein habe er Blut eingeatmet, das in der Lunge gefunden wurde.
Mehrere Stich- und Schnittverletzungen im Bereich von Nacken, Schulter, Oberarm und Knie seien nicht lebensbedrohlich gewesen, Stiche in Bauch- und Brustbereich wären es teilweise gewesen, doch als diese Gesetzt wurden, so der Gerichtsmediziner, sei das Opfer schon tot gewesen – verblutet. Denn trotz mehrerer Stiche in Herz, Leber, Lunge und Bauchhöhle sei dort kaum Blut mehr ausgetreten. Für den Sachverständigen ein sicheres Zeichen, dass der Herz-Kreislauf-Stillstand sei bereits eingetreten war. Bei dem Getöteten seien „keine charakteristischen Abwehrverletzungen“ gefunden worden, so der Arzt.
Die Verteidigung stellte eine Reihe von Beweisanträgen, die einmal zeigen sollen, dass die ebenfalls durch Messerstiche verletzte Lebensgefährtin des Getöteten, in die der Angeklagte verknallt war, als auch dessen eigentliche Freundin falsche Angaben zu Art, Intensität und Dauer der jeweiligen Liebesverhältnisses gemacht hätten. Zum anderen will die Verteidigung darlegen, „in welchem desolaten Zustand“ beziehungsweise in welcher „psychischen Ausnahmesituation“ ihr Mandant zur Tatzeit gewesen sei. Die Zielrichtung ist klar: Sie will von Mordmerkmalen wegkommen, zu der unter anderem die Heimtücke zählt. Die ist gegeben, wenn jemand einen anderen geplant und vorsätzlich tötet und ihm jede Chance der Gegenwehr nimmt.