Die Missachtung der Vorfahrtsregeln führte am Donnerstag, 7. September, zu zwei Verkehrsunfällen. Der erste Unfall passierte in Gochsheim auf der Staatsstraße 2272 gegen 15.45 Uhr. Hierbei wollte ein Autofahrer von Gochsheim kommend nach links auf die Autobahnauffahrt zur A70 einbiegen. Beim Einbiegen auf die Autobahnzufahrt übersah er den entgegenkommenden Pkw der Unfallgeschädigten und es kam zu einem Frontalzusammenstoße beider Wagen. Bei dem Unfall wurden die beteiligten Personen leicht verletzt, sie kam in die umliegenden Krankenhäuser. An den Autos entstand jeweils Totalschaden. Die Gochsheimer Feuerwehr war mit zehn Mann im Einsatz und übernahm die Verkehrsregelung, bis die Straße wieder frei befahrbar war.
Gochsheim