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Werneck: Mobilfunkanlagen im Außenbereich sind privilegiert

Werneck

Mobilfunkanlagen im Außenbereich sind privilegiert

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    Im April 2020 hatte der Gemeinderat dem Bauantrag für einen fast 40 Meter hohen Mobilfunkmast im Außenbereich von Eckartshausen das gemeindliche Einvernehmen einstimmig verweigert. Ein Grund für die Ablehnung war ein Abstand von nur 130 Meter zur Wohnbebauung. Aufgefordert wurde der Antragsteller, den Mobilfunkmast einer anderen Firma mitzunutzen. Auch eine Unterschriftenliste der Eckartshäuser gegen das Vorhaben war damals dem Landratsamt übergeben worden.

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