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SCHWEINFURT: Mordversuch im Altenheim

SCHWEINFURT

Mordversuch im Altenheim

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    Dass das Opfer der Attacke nicht schlimmer verletzt oder getötet wurde, ist wohl einem glücklichen Zufall zu verdanken. Eine Pflegerin ging dazwischen. Jetzt wird der Messerangriff eines 93-Jährigen Altenheimbewohners auf seinen Zimmergenossen (87) vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verhandelt.

    Die Wehrlosigkeit des Mitbewohners ausgenutzt

    Früh um 5.30 Uhr hat sich am 28. Januar dieses Jahres laut der Antragsschrift des Staatsanwaltes der Vorfall in einem Altenheim im Landkreis Schweinfurt ereignet. Demnach wollte der 93-Jährige, ehemaliger Bauingenieur, „unter bewusster Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit seines Mitbewohners“ auf den Kopf Schlafenden einstechen. Dabei habe er es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass der Mann „zu Tode kommt“.

    Weil eine zufällig ins Zimmer kommende Pflegerin den Messerstoß abblocken konnte, habe das 87-jährige Opfer lediglich eine zehn Zentimeter lange kratzerartige Hautverletzung im Gesicht und eine sechs Zentimeter lange oberflächliche Schnittverletzung am linken Handrücken erlitten.

    Psychotische Symptome und Wahnbildung

    Die Pflegerin hat laut Staatsanwalt verhindern können, dass der Rentner weiter auf den ungeliebten Bettnachbarn einsticht. Sie habe ihn schließlich auch auf sein Bett drücken und entwaffnen können.

    Beschuldigt wird der Mann des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Weil er aber unter Demenz mit psychotischen Symptomen und Wahnbildung leide, sei er nicht in der Lage gewesen, das Unrecht der Tat einzusehen. So macht der Beschuldigte seinen Zimmergenossen dafür verantwortlich, dass er immer wieder an Bronchitis erkrankt sei. Er habe deshalb eine Verlegung und ein Einzelzimmer verlangt, das er aber nicht bekommen habe.

    „Diese elende Bronchitis“

    Die Staatsanwaltschaft strebt wegen der offenkundigen Schuldunfähigkeit des 93-Jährigen zur Tatzeit dessen Unterbringung in der Psychiatrie an. Seit dem Vorfall ist er bereits in Werneck untergebracht.

    Beim Auftakt dieses Sicherungsverfahrens am Montag sagte der 93-Jährige, seitdem er mit dem 87-Jährigen im Zweibettzimmer liegt, „habe ich diese elende Bronchitis bekommen“. Sein Verlegungswunsch sei aber abgelehnt worden.

    „Nur ein Ritzer an der Backe“

    Da habe er sich gedacht, er müsse „die Schwestern in Aufruhr bringen“ und seinem Zimmergenossen, den er auch so nicht mochte, „jetzt irgendetwas antun, um hier rauszukommen“, so der Beschuldigte. Dass das strafbar sei „das wusste ich“. Er habe sich aber gefreut, dass der Mitbewohner keinen richtigen Messerschnitt erlitten habe, „sondern nur einen Ritzer an der Backe“. Dass er richtig ausgeholt habe, um zuzustechen, bestritt er und sagte: „Das ist doch Wahnsinn.“ Und wie gefällt es ihm jetzt in Werneck? „Das war Freiheit“, sagt der 93-Jährige, „ganz was anderes als vorher.“ Seither sei seine Bronchitis auch abgeklungen.

    Die Stationsleiterin wusste von keinem Streit zwischen Beschuldigten und seinem Zimmer-Mitbewohner, der über gewöhnliche alltägliche Reibereien, die es immer mal gebe, hinaus gegangen sei.

    Eine dominante Persönlichkeit

    Sie hält den Beschuldigten auch nicht für altersdement. Als „dominante Persönlichkeit“ beschreibt ihn eine Altenpflegerin, die den Vorfall selbst nicht mitbekommen hat, aber von einer Kollegin hinzugerufen wurde. Das Sicherungsverfahren wird am 15. September um 8.30 Uhr fortgesetzt. Dann wird die Pflegerin gehört, die den mutmaßlichen Mordversuch erfolgreich verhindert und den 93-Jährigen entwaffnet hat.

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