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Stadtlauringen: Mustersatzung sorgt für Gesprächsstoff im Gemeinderat

Stadtlauringen

Mustersatzung sorgt für Gesprächsstoff im Gemeinderat

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    Freiwillige Feuerwehren gliedern sich gemeinhin in die aktive Einsatzgruppe, deren Dienstherr als Ausrüster die Gemeinde ist, und auf einen davon unabhängigen Feuerwehrverein, dessen Kernbestreben darin liegt, die aktive Gruppe zu unterstützen und für das Engagement durch gesellschaftliche Veranstaltungen zu werben. Der Stadtlauringer Feuerwehrverein möchte nun einige Satzungsänderungen vornehmen. Er war einer Einladung der Gemeinde zur Gemeinderatssitzung gefolgt, um diese vorzustellen.

    Vorsitzender Stefan Koch wollte zunächst wissen, seit wann ein Verein dem Gemeinderat eine Satzungsänderung vorstellen müsse und dies im Amtsboten auch noch als "neue Feuerwehr-Satzung" für die Öffentlichkeit publik gemacht wurde. Bürgermeister Friedel Heckenlauer erklärte ihm, dass die Gemeinde seitens der Feuerwehr darüber informiert wurde. Dabei sei durchgeklungen, dass künftig für die aktive Gruppe und den Verein zwei gesonderte Hauptversammlungen am gleichen Tag stattfinden sollen und eine strikte Trennung zwischen aktiver Gruppe und Verein hervorgehoben werden soll. Der Verwaltung seien derartige Vorgehensweisen von keinen anderen Feuerwehren bekannt, weshalb man um Aufklärung ersucht und die Einladung ausgesprochen habe. Eine Einladung, der er gerne gefolgt sei, erklärte dann auch der Feuerwehr-Vorsitzende.

    Notarielle Prüfung

    Vorweg betonte Koch, dass die beabsichtigten Änderungen zunächst vom Vorstand vorgenommen wurden und sich in weiten Teilen auf die Mustersatzung des bayerischen Feuerwehrverbandes beziehen. Vor Rechtskraft müsse diese noch notariell geprüft und abgesegnet werden. Vor allem im Hinblick auf neue datenschutzrechtliche Bestimmungen sei es an der Zeit gewesen, das zuletzt 1984 geänderte Werk heutigen Gegebenheiten anzupassen. Nachdem Feuerwehranwärter immer jünger werden, sollen auch Altersangaben entsprechend geändert werden. Grundsätzlich seien die Änderungen nötig, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten.

    Erheblichen Gesprächsbedarf gab es beim Punkt Vereinszweck. Dort möchte der Feuerwehrverein gerne den Punkt "Unterstützung und Beschaffung von Ausrüstung" streichen und dafür "Förderung des kameradschaftlichen Zusammenhaltes" analog zur Mustersatzung einfügen. Bernd Haas vertrat die Ansicht, dass der Verein grundsätzlich dafür da sei, um die Feuerwehr zu unterstützen. Harald Zimmermann war der Meinung, dass gemeinsame Absprachen in der Vergangenheit immer zu guten Lösungen geführt hätten. Es gebe deshalb keinen Grund etwas zu ändern.

    Bürgermeister Friedel Heckenlauer verwies auf die 2,4-Millionen-Euro-Investition neues Feuerwehrhaus, zu der der Feuerwehrverein außer einer freiwilligen Leistung für eine Änderung in der Küche keinerlei Beitrag zu leisten hatte. Eine Nachsicht in den Akten bis 2004 habe ergeben, dass der Feuerwehrverein noch nie zu einem Anschaffungsbeitrag verpflichtet wurde.

    Zwei Versammlungen

    Auch die Trennung von zwei Hauptversammlungen stieß auf Unverständnis. Weil jeder aktive  Feuerwehrmann/-frau auch Mitglied im Feuerwehrverein ist, erschloss sich dem Gemeinderat nicht, welche Vorteile sich daraus ergeben. Einzig die Gemeinde als Dienstherr sei kein Mitglied im Feuerwehrverein. Bürgermeister Friedel Heckenlauer sei dies nur als Privatperson. Winfried Reß meinte, dass schon allein die Thematik es gebiete, dass Gemeinde und Feuerwehr "eng beieinander sein sollten". Barbara Göpfert ergänzte, dass Vereinsversammlungen sowieso immer öffentlich seien, und es schon aus diesem Grunde keine Notwendigkeit für zwei verschiedene Treffen gebe.

    Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Planungsleistung für die Sanierung der Dr.-Burghardt-Straße in Oberlauringen bekannt gegeben. Diese geht für 94 000 Euro an das Planungsbüro Stubenrauch aus Königsberg. Genehmigt wurde außerdem der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Hinterm Weihersbach" in Oberlauringen. Die Verwaltung wird nun beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Bauantrag für ein weiteres Einfamilienhaus mit zwei Stellplätzen im Keltenweg 12 in Stadtlauringen wurde genehmigt.

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