Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

SCHWEINFURT: Nach der Scheidung: Wohnen bei Mama und Papa

SCHWEINFURT

Nach der Scheidung: Wohnen bei Mama und Papa

    • |
    • |
    An der gescheiterten Ehe soll beim Wechselmodell die Beziehung der Kinder zu Mutter und Vater nicht scheitern. Tochter
    An der gescheiterten Ehe soll beim Wechselmodell die Beziehung der Kinder zu Mutter und Vater nicht scheitern. Tochter Foto: Foto: Thinkstock

    Es hat sich viel getan und es gibt noch viel zu tun für den „Interessenverband Unterhalt und Familienrecht“, kurz ISUV, die sich als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft um die Anliegen all jener kümmert, die von Scheidung, Trennung und Unterhalt betroffen sind. ISUV ist als Ratgeber und Helfer sowohl ein Dienstleister als auch der politische Arm der Betroffenen, für den in Schweinfurt und Unterfranken vor allem der Name Josef Linsler steht. Mit Linsler hat die Redaktion dieser Zeitung über die ISUV-Kontaktstelle Schweinfurt, die Geschichte des eingetragenen Vereins, dessen aktuelles Programm und über das „Wechselmodell“ gesprochen – eine Betreuungsform, bei der die Kinder weder Mama noch Papa verlieren sollen.

    Der Lobbyist

    Vor 42 Jahren wurde ISUV durch das neu zu regelnde Familienrecht und insbesondere durch das gemeinsame Erziehungsrecht ins Leben gerufen. In den 1970er Jahren war der Interessenverband die größte Bürgerinitiative in der Bundesrepublik. Als bei Scheidungen das Schuldprinzip abgeschafft war, fühlten sich vor allem Väter benachteiligt. Dass eine Frau, die aus der Ehe mit dem gut verdienenden Vater ausgestiegen war, Unterhalt bekam, war wenig akzeptiert. Zum Ende des Jahrzehnt war der Zulauf derart angeschwollen, dass man an die Gründung einer Partei dachte. Daraus wurde nichts, weil der Interessenverband zu einseitig ausgerichtet war.

    „Damals waren wir sehr kämpferisch, wurden alsbald diplomatischer und versuchen heute als Verband für Familienrecht und Familienpolitik im Vorfeld der Entscheidungen etwas zu bewegen“, sagt Josef Linsler. Nicht geändert hat sich das Ziel: die gemeinsame Sorge der Eltern um den Nachwuchs. Dafür musste nicht nur bei den Paaren, sondern in der Gesellschaft ein Bewusstseinswandel stattfinden.

    Anspruch auf beide Elternteile

    Dass Kinder Anspruch auf beide Eltern haben, sei heute allseits anerkannt, so der Leiter der Schweinfurter Kontaktstelle. Für mehr Gleichheit und mehr Partnerschaft im Falle einer Trennung müsse aber noch gesorgt werden. Darunter versteht man auch, dass die Lebensstandardgarantie befristet werden solle: auf ein Drittel der Ehezeit.

    Aktuell setzen sich die 320 Mitglieder in Mainfranken (6000 bundesweit) für das Wechselmodell ein, bei dem sich die Kinder nicht für einen Elternteil entscheiden müssen, bei dem sie weder Papa noch Mama verlieren würden, meint Linsler, der das Betreuungsmodell an einem Beispiel erklärt, bei dem die Kinder zwei Wochentage beim Vater, zwei Wochentage bei der Mutter und die Wochenenden abwechselnd bei einem der beiden Elternteile verbringen.

    Zwei Wohnsitze

    Es gibt kein Besuchsrecht, aber zwei Wohnsitze; nicht ein Gericht, sondern die Eltern entscheiden über die Zukunft der Kinder. Funktionieren könne dies nur, wenn die Eltern bereit seien, Lösungen für beide Seiten zu akzeptieren, sagt Linsler und verspricht, dass die Paare selbst die beste Lösung finden würden, ein Richter nur die zweitbeste.

    Das Wechselmodell verlange von beiden Elternteilen die Investition von viel Zeit in die Betreuung sowie die Übernahme von Verantwortung. Dafür seien die Kinder bei Vater und Mutter zu Hause und bei keinem der beiden nur zu Gast. Leicht sei es nicht, nach einer Trennung gemeinsam am Küchentisch zu sitzen, gemeinsam über schulische Herausforderungen oder über Erziehungsfragen zu entscheiden, räumt Linsler ein, der als Voraussetzungen für das Wechselmodell ausgemacht hat, dass keiner ausgegrenzt, dass keiner der ehemaligen Partner erniedrigt wird.

    Der Gesetzgeber sei in die Pflicht für klare Regelungen zu sorgen, die den Anspruch der Kinder auf beide Elternteile berücksichtigen und Voraussetzungen schaffen, dass keiner der früheren Partner verbittert, frustriert, pessimistisch oder misstrauisch zurückbleibe.

    Infos und Beratung

    Neben der Lobbyarbeit bietet der Interessenverband Information und Beratung an, etwa zu Ehegatten- und Kindesunterhalt, zu Sorge- und Umgangsrecht, zu Zugewinn- und Versorgungsausgleich, zum Nichtehelichenrecht und der Zweiteheproblematik sowie zu Steuer- und Erbrecht bei Scheidung.

    Praktische Hilfe wird mit Rechtsberatung, bei Referaten und auch in psychischen Notsituationen gegeben. Die Kontaktstelle Schweinfurt führt in der Regel jeden zweiten Mittwoch des Monats ab 19.30 Uhr eine Vortragsveranstaltung in der Geschäftsstelle des Caritasverbands in der Deutschhöfer Straße 5 in Schweinfurt durch. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum Gespräch. Kontakt kann auch über schweinfurt@isuv.de oder j.linsler@isuv.de sowie unter Tel. (09321) 92 79 67 1 aufgenommen werden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden